Für die Bearbeitung von flüssigen, pulverförmigen oder pastösen Stoffen sind in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie Behälter aus Edelstahl unverzichtbar. Das Spektrum der Medien, die hierin
abgefüllt, gelagert, weiterverarbeitet oder transportiert werden, reicht von niedrigviskosen über wässrige bis hin zu festen Formen.
Ob Aromen, Farben, Getränkegrundstoffe oder Milchprodukte: Produktionssicherheit und -effizienz verlangen nach besonderer Güte und Sorgfalt bei der Behälterkonstruktion. Während für Transport und Zwischenlagerung von flüssigen Produkten oftmals mobile Edelstahlbehälter mit Volumina von 15 bis zu 500 l zum Einsatz kommen, sind stationäre Prozess- und Lagerbehälter aus nicht rostendem Stahl mit einem Fassungsvermögen von 4000 l oder mehr keine Seltenheit. Form und Ausstattung können dabei höchst unterschiedlich sein.
Für jeden Einsatzzweck ausgelegt
Zylindrisch, kubisch, konisch oder kugelförmig, mit Doppelmantel zum Isolieren, Kühlen oder Heizen, mit Rührwerk oder als Druckbehälter: Jeder Prozessbehälter wird exakt auf seinen Einsatzzweck und die Prozessbesonderheiten ausgelegt. Darauf abgestimmte Armaturen, Anschlüsse, Ventile oder Verschlüsse aus Edelstahl optimieren den Fertigungsprozess. Maßgeschneiderte IBC-Sonderbehälter aus Edelstahl Rostfrei sind – mit entsprechend regelmäßiger Inspektion nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) – dauerhaft für Gefahrgut zugelassen, da sie flüssige oder pastöse Chemikalien zuverlässig vor äußeren Einflüssen schützen. Die quaderförmigen oder zylindrischen Behälter im stabilen Rahmen halten auch ohne Sprinkleranlage im Brandfall mindestens 30 min dem Feuer stand.
Erfüllen alle Prozessanforderungen
Im klassischen Behälterbau stehen Anforderungen wie Druckverhalten, Korrosions- und Temperaturbeständigkeit gepaart mit Kostenoptimierung und Zweckmäßigkeit im Mittelpunkt. Behälter für die Lebensmittelindustrie oder Biotechnologie hingegen müssen deutlich anspruchsvollere Vorgaben erfüllen, denn sie müssen den GMP-Standards gerecht werden. Für Auslegung, Materialwahl und Fertigungsprozess gelten hier strenge Richtlinien und Zulassungen. Totraumarme beziehungsweise totraumfreie Konstruktionen, sterile Verbindungstechniken sowie die Fertigung aller produktberührten Teile aus hochwertigem nicht rostendem Edelstahl sind hier zwingend vorgeschrieben.
Während für die produktberührten Flächen die Güten 1.4404 oder 1.4435 Verwendung finden müssen, reicht für Außenwände die Güte 1.4301. Ein Edelstahlwerkstoff mit dem Warenzeichen Edelstahl Rostfrei gewährleistet innen wie außen dauerhafte Korrosionsbeständigkeit. Zugleich erfüllt er die Vorgaben an Hygienic Design durch seine porenfreie Oberfläche, Härte, Hitzebeständigkeit und Reinigungsfähigkeit. Verschmutzungen sind leicht zu entfernen und Keime oder Bakterien finden keinen Halt. Dazu tragen auch die gute Verform- und Schweißbarkeit sowie umfangreiche Möglichkeiten zur Oberflächenbehandlung bei. Blecheben verschliffene, porenfreie Schweißnähte sind hier produktberührt ebenso gefordert wie eine Oberflächenrauigkeit mit Ra-Werten unter 0,8 μm. Eine umfassende Oberflächenveredelung stellt abschließend die notwendige Beschaffenheit sicher. Dazu zählen neben Beizen und Passivieren auch Schleifen, Bürsten sowie Elektropolieren. Entscheidend für die notwendige Produktionssicherheit ist generell – insbesondere, wenn unterschiedliche Produkte im Wechsel hergestellt werden – eine optimale Durchströmung und Entleerbarkeit der Behälter. Totraumfreie Konstruktionen gewährleisten die vorgeschriebene Reinigung im CIP- und SIP-Verfahren des Behälters ohne Demontage.
In allen Prozessphasen spielen Behälter aus Edelstahl Rostfrei, die das international geschützte Markenzeichen für sachgerechte Materialauswahl und Verarbeitung tragen, folglich eine zentrale Rolle für Produktqualität und Anlagenverfügbarkeit. Aus gutem Grund gelten sie deshalb für ebenso sichere wie wirtschaftliche und nachhaltige Produktionsprozesse.
Suchwort: dei0618edelstahlrostfrei
Halle 11, Stand B59
in Kürze: der Verband Edelstahl Rostfrei e. V.
Mit der Patentierung von nicht rostendem Stahl trat im Jahre 1912 ein neuer Werkstoff seinen bis heute ungebrochenen Siegeszug an. Erster sprichwörtlicher Höhepunkt seiner Karriere war 1929 die Dachverkleidung des Chrysler Building in New York, damals das höchste Gebäude der Welt. Heute sind weltweit über 120 verschiedene Edelstahlsorten im Einsatz. Schon früh zeigte sich angesichts des rasch steigenden Umfangs der Werkstoffgruppe die Notwendigkeit, Halbzeuge und Endprodukte, die aus anwendungsspezifisch ausgewähltem Edelstahl gefertigt wurden, sicher zu identifizieren. Bereits 1958 wurde deshalb das Markenzeichen Edelstahl Rostfrei eingeführt, um Produkte qualitätsbewusster Hersteller, Verarbeiter und Anbieter entsprechend und eindeutig zu kennzeichnen. Als Vergabestelle dieses Qualitätssiegels wurde zwei Jahre später der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. (WZV) ins Leben gerufen. Mit rund 960 überwiegend mittelständischen Mitgliedsunternehmen ist er bis heute Sprachrohr und Servicepartner jener Firmen, die das international geschützte Markenzeichen als Siegel und Qualitätsversprechen führen.