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Keine Kompromisse bei der Wartung

Sicherheitsschränke, Abzüge und Gefahrstoffarbeitsplätze
Keine Kompromisse bei der Wartung

Wartungen sind in vielen Lebensbereichen selbstverständlich. Das Auto muss regelmäßig zum TÜV und Kamine prüft der Schornsteinfeger. Nicht nur im Alltag, sondern auch im Betrieb sind Wartungen notwendig. Sicherheitstechnische Produkte, wie etwa Sicherheitsschränke, Abzüge oder Gefahrstoffarbeitsplätze, die zum Schutz vor Gefahrstoffen vorgesehen sind, müssen ebenfalls regelmäßig geprüft werden. Nur so funktionieren sie einwandfrei. Das fordert auch der Gesetzgeber.

Werden beispielsweise entzündbare Chemikalien gesetzeskonform in einem Sicherheitsschrank gelagert, schützt dieser die Mitarbeiter vor der Entstehung oder Ausbreitung von Bränden. Bei der Arbeit mit ätzenden Chemikalien schützt der Abzug vor entstehenden gesundheitsschädlichen Dämpfen. Damit sich Arbeitgeber auf den Schutz ihrer Mitarbeiter und Anlagen verlassen können, ist die Anschaffung geeigneter Technik der erste Schritt. Die Verankerung der Wartung und Sicherheitsmaximierung in den Gesetzbüchern verdeutlicht die Bedeutung der Instandhaltung. Sie wird damit für jeden Betrieb eine Pflicht. Handeln Arbeitgeber nicht sachgemäß, droht demnach nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall, sondern auch der Ausschluss der Unternehmer-Haftungsbegrenzung.

Die Prüfungen vornehmen dürfen nur „befähigte Personen“. Aber was definiert eine befähigte Person? Laut der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 ist dies eine Person, „die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt“. Asecos, einer der führenden Hersteller für Sicherheitsschränke in Europa, weiß um die Bedeutung eines langfristigen Sicherheitskonzeptes in Betrieben und beschäftigt dafür ein Serviceteam, das speziell für die Instandhaltung der selbst hergestellten Sicherheitsschränke, Gefahrstoffarbeitsplätze und Umluftfilteraufsätze ausgebildet ist. Jedes Mitglied dieses Serviceteams hat eine Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten sowie die Ausbildung nach den Sicherheits-Certificat-Contraktoren (SCC). Zudem besitzt Asecos als Service-Dienstleister eine Genehmigung, Mitarbeiter in kerntechische Anlagen zu entsenden. Denn nur mit entsprechender Fachkenntnis dürfen Wartungsarbeiten in Strahlenschutzbereichen durchgeführt werden.

Regelmäßige Nachschulungen sind daher bei Asecos Pflicht. Die Servicetechniker kennen auf diese Weise jedes Detail eines Sicherheitsschranks oder Abzugs und sind immer auf dem neuesten Stand der Technik, um vor Ort beim Anwender stets die optimale Lösung parat zu haben.

Richtig gewartet?

Bei einer sicherheitstechnischen Überprüfung ist die Vorgehensweise standardmäßig festgelegt. Beispielsweise bei der Prüfung von Sicherheitsschränken für entzündbare Flüssigkeiten oder ätzende Stoffe wird zunächst anhand einer Sichtkontrolle auf allgemeine Beschädigungen des gesamten Schranks und auf eventuelle Korrosion von Auffangwannen, Lagerebenen und Auszügen geprüft. Ebenso prüft der Techniker, ob die Ausrichtung und die Spaltmaße den Vorschriften entsprechen. Die Funktionsprüfung beinhaltet z. B. den Test der ordnungsgemäßen Türschließung. Was sich erstmal banal anhört, ist für die Schutzleistung besonders wichtig. Weiterhin werden alle Sicherheitsaspekte und Brandschutzfunktionen geprüft, etwa ob alle Dichtungen vorhanden und intakt sind. Denn auch diese sind im Brandfall von entscheidender Wichtigkeit.

Ist der Schrank technisch entlüftet, wird zudem eine lüftungstechnische Prüfung durchgeführt. Diese beinhaltet bei einem Umluftfilteraufsatz auch einen Filterwechsel. In der Praxis zeigt sich oft, dass Filter von Unbefugten oder anderen Dienstleistern gewechselt werden. Hier ist Vorsichtig geboten. Denn wird kein original Herstellerfilter verwendet, kann dies die Leistungsfähigkeit des Umluftfilters beeinflussen oder zu einem Filterdurchbruch führen. Um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, müssen Filter und Umluftfilteraufsatz daher perfekt zusammenspielen. Im Detail heißt das, die Abdichtungen um den Filter müssen zum Gerät passen, damit keine Dämpfe entweichen können. Zudem sollten Filteraufbau und die Art der Aktivkohle richtig gewählt sein, sodass die gefährlichen Stoffe nahezu vollständig adsorbiert werden können. Denn Filter ist nicht gleich Filter.

Die besonders robuste Bauweise von Asecos-Filtergehäusen erlaubt eine mehrfache Wiederaufbereitung desselben Filters. Das schont besonders die Umwelt und ist nachhaltig. Häufig benötigte Ersatzteile sind Teil des Fahrzeugsortiments. Abschließend werden die durchgeführten Arbeiten anhand eines Prüfprotokolls dokumentiert, sodass der Betrieb im Schadensfall abgesichert ist.

Garantierte Rechtssicherheit

Ist die Instandhaltung mit positivem Ergebnis durchgeführt, wird den Sicherheitsschränken durch das Anbringen einer Prüfplakette ähnlich dem TÜV-Prinzip die Funktionstüchtigkeit bescheinigt. Dies gilt zum Beispiel bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft als Nachweis der Rechtssicherheit. Mit seinem Prüfsiegel gibt der Fachmann außerdem die Gewährleistung auf die verrichteten Arbeiten. Die Gültigkeit erstreckt sich meistens bis zum nächst fälligen Servicetermin. Als Hersteller kennt Asecos die Belange am Einsatzort sehr gut und bietet Servicepakete, bei denen sich bei jährlicher Beauftragung der Überprüfung die Garantie auf bestimmte Sicherheitsschränke bis auf 10 Jahre verlängert.

www.prozesstechnik-online.de

Suchwort: cav0618asecos

Halle 4.1, Stand A77


Autor: Frank Schillinger

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Leiter der Serviceabteilung,

Asecos


Gut zu wissen:  Diese Regeln sollten sie beachten

Ein nachhaltiger Schutz besteht nur bei regelmäßiger Instandhaltung. Verschiedene Verordnungen und Regeln geben dies vor:

  • Betriebssicherheitsverordnung §10: Der Arbeitgeber
    hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel ordnungsgemäß und funktionstüchtig montiert sind und diese durch eine befähigte Person geprüft werden müssen.
  • Arbeitsstättenverordnung §4: Arbeitgeber haben die Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung und Beseitigung von Gefahren sachgerecht zu warten und auf Funktionsfähigkeit zu prüfen.
  • Gefahrstoffverordnung §7 (4): Der Arbeitgeber hat als Grundpflicht, die Gesundheitsgefährdung seiner Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen auszuschließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren.
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