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Brexit – Was nun?

Bye, bye Great Britain zum 31.01.2020
Brexit – Was nun?

Brexit – Was nun?
Der Brexit wird Realität: Am 31.01.2020 tritt des britischen Königreich aus der EU aus. Bild: Delphotostock - Adobe Stock

Jetzt ist er da, der viel diskutierte und gefürchtete Brexit. Wie sieht der weitere Fahrplan aus? Was ändert sich für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Großbritannien entsenden? Was ändert sich für Wirtschaft und Handel? Wir haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengetragen.

Am 23. Juni 2016 haben sich die Briten mit knapper Mehrheit dazu entschieden, aus der EU auszutreten. Seitdem wird um einen geordneten Brexit gerungen. Nun ist er da: Am 31.01.2020 tritt des britischen Königreich aus der EU aus. Innerhalb der elfmonatigen Übergansfrist bis Ende Dezember 2020 wird unter Hochdruck verhandelt, wie genau die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU aussehen sollen. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), ruft Brüssel und London auf, so schnell wie möglich in den Verhandlungsmodus zu schalten: „Aus wirtschaftlicher und geopolitischer Sicht ist eine enge Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien ein Muss.“ Der VCI ermuntert Brüssel und London dazu, so schnell wie möglich in den Verhandlungsmodus zu schalten, um relevante Aspekte der künftigen Beziehung rechtzeitig zu regeln. Große Entrup unterstreicht, dass ein dem Zeitdruck geschuldetes schlankes Freihandels- oder Industriegüterabkommen keine gute Grundlage für die Zukunft wäre. Der VCI-Hauptgeschäftsführer betont zudem, dass es aus Sicht der chemisch-pharmazeutischen Industrie und ihrer Kunden enorm wichtig ist, wenn Briten und EU auch in Zukunft eng bei der Chemikalienregulierung zusammenarbeiten. In der Pharmaindustrie sind das Vereinigte Königreich und die EU ebenfalls eng verflochten – etwa bei der Zulassung von Medikamenten und bei Fragen der Arzneimittelsicherheit. Für Große Entrup ist auch hier eine zukünftige weitgehende Harmonisierung wichtig. (Quelle: VCI)

Wie sieht der Zeitplan für die Verhandlungen aus?

Schon am 3. Februar will die EU-Kommission den 27 verbleibenden Mitgliedsstaaten einen Vorschlag über ihre gemeinsame Verhandlungslinie unterbreiten, die am 25. Februar offiziell beschlossen werden soll. Eine Zwischenbilanz der Verhandlungen soll es bis Juni geben. Damit Zeit zur Ratifizierung des Abkommens bleibt, müsste es nach EU-Fahrplan bis November stehen. Sollte sich erneut Verlängerungsbedarf andeuten, müsste über eine solche Option bis zum 1. Juli entschieden werden. (Quelle: Tagesschau.de)

Was ändert sich für EU-Bürger in Großbritannien?

Bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 gilt auf britischem Territorium auch weiterhin EU-Recht. Deutsche Arbeitnehmer etwa, die von ihrer Firma zeitlich befristet ins Vereinigte Königreich entsandt wurden, sind weiterhin nach deutschem Recht unfallversichert. Ob Unternehmen ihre Beschäftigten künftig zusätzlich in Großbritannien versichern müssen, ist nicht geklärt. Die Versorgung durch das britische Gesundheitssystem ist über die Europäische Krankenversicherung abgedeckt. Sollte es bis Ende Dezember keine detaillierte Vereinbarung mit der EU geben, könnte sich das allerdings ändern. Für diesen Fall empfiehlt das Auswärtige Amt deutschen Staatsbürgern den Abschluss einer privaten Reisekranken- und Rückholversicherung.

Wer sich länger in Großbritannien aufhalten will, muss sich bis Ende des Jahres registrieren lassen. Von Sommer 2021 an brauchen EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung: In den ersten fünf Jahren einen sogenannten „pre-settled status“, von da an den „settled status“. Gibt es aber bis Jahresende hierzu keine verbindliche Regelung, könnte diese Genehmigungspflicht schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. (Quelle: Tagesschau.de)

Auch bei der Ein- und Ausreise nach und von Großbritannien ändert sich bis zum 31. Dezember 2020 für EU-Bürger nichts. Das heißt: es wird weiterhin keine Zollkontrollen oder Einfuhrbeschränkungen geben.

Großbritannien bleibt bis 31.12.2020 Mitglied der Zollunion

Auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte in Großbritannien machen, wird sich bis zum Jahresende nichts ändern. Denn bis zum 31. Dezember bleibt das Vereinigte Königreich Mitglied in der Zollunion der EU.

In der Übergangsphase will Großbritannien ein Handelsabkommen mit der EU schließen. Als Ziel hat London ausgegeben, keine Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen im Handel einzuführen. Doch Brüssel will sich darauf nur einlassen, wenn sich die Briten auch an EU-Standards in Sachen Umwelt, Arbeitnehmerrechte und staatliche Wirtschaftshilfen einlassen. Zudem drohen so genannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse, wenn sich London nicht langfristig zur Angleichung an EU-Produktstandards verpflichtet. Dann müssten Unternehmen aufwendige Verfahren in Kauf nehmen, damit ihre Produkte für den jeweils anderen Markt zugelassen werden. (Quelle: Focus.de)

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