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Aufzeichnungspflicht verursacht Unruhe

Temperaturerfassung bei Tiefkühltransporten
Aufzeichnungspflicht verursacht Unruhe

Aufzeichnungspflicht verursacht Unruhe
Eine Temperaturaufzeichnungspflicht für Tiefkühltransporte ist ausschließlich im Langstreckenverkehr sinnvoll. Im Verteilerverkehr mit seinen häufigen Türöffnungszeiten lassen selbst kontinuierliche Lufttemperaturaufzeichnungen keinen verläßlichen Rückschluß auf die tatsächlichen Produkttemperaturen der Lebensmittel zu.
Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) vom 16. November 1995 schreibt der Gesetzgeber Temperaturaufzeichnungsgeräte für alle Kühlfahrzeuge mit mehr als zwei Kubikmetern Ladevolumen vor, wenn sie tiefgekühlte Lebensmittel transportieren. Bereits bei der Auswahl von geeigneten Temperaturaufzeichnungssystemen sind die Betreiber jedoch vor große Probleme gestellt. Für die eingesetzten Temperaturaufzeichnungsgeräte ist eine Bauartzulassung vorgeschrieben. Außerdem müssen sie von einer ATP-Prüfstelle in der BRD zugelassen werden. Während viele Temperaturschreiberhersteller behaupten, sie hätten bereits eine Zulassung, weil sie in einem anderen EU-Land eine Zulassung ihrer Schreiber erhalten haben, listet die für die Zulassung in der BRD zuständige ATP-Prüfstelle des TÜV Bayern bzw. des Germanischen Lloyd derzeit nur ca. 10 amtlich zugelassene Temperaturschreiber auf, wovon mehr als die Hälfte erst in den letzten Monaten die Zulassung erhalten haben. Auch wenn die TLMV vorschreibt, daß Prüfungen aus anderen EU-Ländern anzuerkennen sind, trifft dies sicherlich nur dann zu, wenn auch das dem deutschen Gesetzestext beigefügte technische Anforderungsprofil von dem jeweiligen Hersteller erfüllt wird.

Peter Grosskopf

Verordnung für Langstrecken-transporte sinnvoll
Die Temperaturaufzeichnungspflicht entfällt, wenn die Fahrzeuge im örtlichen Vertrieb, z.B. für die Belieferung von Lebensmitteleinzelhandelsmärkten oder Gaststätten, eingesetzt werden. In diesem Fall genügt ein geeignetes Thermometer. Viele Versender und Empfänger von Lebensmitteln versuchen sich jedoch im Zuge der allgemeinen HACCP-Diskussion abzusichern, indem sie Temperaturaufzeichnungsgeräte bei ihren Zulieferern generell auch für den Verteilerverkehr vorschreiben oder sogar mit jeder Anlieferung der Ware eine Temperaturaufzeichnung sofort ausgehändigt werden soll. Derartige Forderungen sind schon deshalb völlig überzogen, weil die wenigen, derzeit am Markt angebotenen, geeigneten und zugelassenen Temperaturaufzeichnungsgeräte im rauhen Fahrzeugbetrieb keine zuverlässige Möglichkeit haben, bei jedem Endkunden eine entsprechende Temperaturaufzeichnung auszudrucken. Außerdem lassen selbst kontinuierliche Aufzeichnungen mit sehr schnell reagierenden Temperaturfühlern bei den häufigen Türöffnungen im Verteilerverkehr keinen Rückschluß auf die tatsächlichen Produkttemperaturen zu.
Ein Universalgerät deckt nicht alle Anforderungen ab
Viele Kunden stellen je nach Fahrzeugart und -einsatz sowie Kundenstruktur unterschiedliche Anforderungen an die Temperaturaufzeichnungsgeräte. So ist ein Schreiber, der für die Lkw-Kabine konzipiert ist, auch nicht nach Einbau in ein zusätzliches Schutzgehäuse für den Außeneinsatz am Sattelauflieger oder Anhänger zu verwenden. Ein Temperaturaufzeichnungssystem kann beispielsweise im Langstreckeneinsatz sehr gute Ergebnisse liefern, ist jedoch bei den ständigen dynamischen Temperaturwechseln im Verteilerverkehr völlig ungeeignet. Die erforderliche Energieversorgung und die Datenübertragung stellen ebenso ein Problem dar, was je nach Fahrzeugtyp und Einsatzart völlig unterschiedliche Anforderungen mit sich bringt. Die Temperaturschreiberhersteller wollen natürlich schon aus Kostengründen mit möglichst nur einem Universalgerät alle Anforderungen abdecken, was jedoch nicht gelingen kann.
Das bisherige am Markt angebotene Equipment erlaubt es meist nicht, Temperaturdaten über das vorhandene elektrische Bordnetz in die Fahrerkabine zu überspielen, was von den Transporteuren und Fahrern dringend gefordert wird. Insofern hat sich in der täglichen Praxis maximal ein wöchentliches Auslesen der gespeicherten Temperaturdaten in der eigenen Niederlassung oder aber ein monatliches Auslesen durchgesetzt. In der Niederlassung können dann mit Hilfe der modernen Datentechnik die gewünschten Auswertungen des Temperaturverlaufs vorgenommen werden.
Auslesen nur in der Fahrerkabine erforderlich
Ein Auslesen der gespeicherten Temperaturdaten erfolgt bei den meisten Datenloggern mit Hilfe eines handelsüblichen Laptops. Jedoch sollte hierfür die genormte Schnittstelle, d.h. die Steckverbindung, geschützt in der Fahrerkabine liegen, um ein sicheres Auslesen auch bei Wind und Wetter zu ermöglichen und gleichzeitig den teuren Laptop zu schützen. Bei Temperaturaufzeichnungssystemen, die nur am Wechselaufbau, Anhänger oder Auflieger auszulesen sind, sind sicherlich robuste, wasserdicht vergossene Speicherbausteine als Datenzwischenträger die praxisgerechtere Lösung.
Für größere Lkw-Flotten ist eine drahtlose Datenübertragung vom Lkw direkt ins Büro des Expedienten in der jeweiligen Niederlassung per Funkübertragung sinnvoll, wobei sich in der Praxis ein wöchentlicher oder monatlicher Ausleserhythmus bewährt hat.
Meist werden jedoch wegen des umständlichen Handlings die gespeicherten Daten nur im besonderen Einzelfall ausgelesen, so daß moderne Datenlogger heute mit 512-KB- Speicherbausteinen ausgerüstet sein sollten, um länger als ein Jahr mindestens zwei Temperaturen, die alle fünf Minuten erfaßt werden, zu speichern und gleichzeitig die erforderlichen Zusatzinformationen wie Kältemaschinenlaufzeit, Abtauzeit und Türöffnungszeit zu speichern.
Meßfehler durch falsche Fühleranbringung
Auf der Suche nach einem möglichst geschützten Anbringungsort werden die Temperaturfühler der Aufzeichnungsgeräte, wie in der Vergangenheit die Fühler der Aufbauthermometer, sehr häufig in der toten, vorderen linken oder rechten Ecke des Isolieraufbaus deutlich oberhalb der obersten Lademarke, direkt an der Aufbauinnenwand angeschraubt. Bei dieser völlig unfachmännischen Anbringung eines Temperaturfühlers zeigt dieser innerhalb der ersten Stunden nach Zuschalten der Kältemaschine bis zu 20 °C höhere Temperaturen an, als tatsächlich im Luftstrom im Aufbauinneren vorhanden sind.
Bei Kühlfahrzeugen mit zwangsbelüfteten Verdampfern ist ein Temperaturfühler direkt im Rückluftstrom zum Verdampfer mit mind. 3040 mm Abstand zu allen Wänden und Einbauteilen frei im Luftstrom im Bereich der größten Luftgeschwindigkeit anzubringen. Hierzu sollte der Fühler direkt im Ansaugluftstrom des Verdampfers und in unmittelbarer Nähe des Fühlers des Kältemaschinenregelthermostates befestigt werden. Ein so angebrachter, schnell reagierender Meßfühler erfaßt sehr exakt die Rücklufttemperaturen zum Verdampfer der Kältemaschine.
Die exaktesten Werte bei der Temperaturmessung des Kühlgutes liefert das seit Jahrzehnten bewährte elektronische Einstech- bzw. Oberflächenthermometer, für das der Lagerleiter oder aber auch der Fahrer persönlich verantwortlich ist. Die Messung der Warentemperaturen erfolgt heute im allgemeinen, indem der vorgekühlte Fühler möglichst bei geschlossenen Türen im Kühlfahrzeug oder aber im Kühllager zwischen zwei Warenpakete geschoben wird und das Handtemperaturmeßgerät bereits nach 2 bis 3 Minuten sehr genau die Warentemperatur anzeigt.
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