Die Kennzeichnungsbänder Jumbo haben eine Breite von 200 mm und sind damit auch an größeren Rohren mit einem Durchmesser ab ca. 200 mm sehr gut sichtbar. Die Kennzeichnung erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung § 23 (1 a) für sichtbar verlegte Rohre, in denen gefährliche Stoffe oder Zubereitungen transportiert werden. Gemäß TRGS 200 7.3.1 (3) und in Anlehnung an die Richtlinie 92/58 EWG wird darüber hinaus empfohlen, die Rohre mit Inhaltsstoff, Fließrichtung und Gefahrensymbol zu beschriften. Kroschke liefert deshalb die Bänder mit diesen drei Angaben. Die Bänder sind in zwei verschiedenen Längen, 15 und 33 m, erhältlich und besitzen alle 30 cm eine praktische Abreißperforation.
E cav 273
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