Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) unterstützt ihre von der Flutkatastrophe betroffenen Mitgliedsbetriebe mit folgenden Maßnahmen: Die Vollstreckung rückständiger Beitragszahlungen wird in den betroffenen Postleitzahlenbereichen ausgesetzt. Auf Antrag wird der Beitrag gestundet. Im November anstehende Vorauszahlungen auf den Beitrag 2002 können ebenfalls gestundet und auflaufende Stundungszinsen erlassen werden, sofern der Unternehmer seine wirtschaftliche Notlage darlegt. Personen, die eine Rente von der BGN beziehen, werden auf die Möglichkeit der Kapitalisierung ihrer Ansprüche oder einer Vorauszahlung hingewiesen (www.bgn.de).
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