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Blindenschrift auf Pharmaverpackungen

ab dem 1. September 2006
Blindenschrift auf Pharmaverpackungen

Blindenschrift auf Pharmaverpackungen
Die 12. Arzneimittelgesetznovelle schreibt vor, dass ab dem 1. September 2006 der Name eines Arzneimittels auf der Verpackung auch in Deutschland in Blindenschrift angegeben werden muss. Auf Pharmaverpackungen wird die Blindenschrift daher von der Innenseite der Faltschachtel nach oben geprägt, so dass die geprägten Punkte als Erhöhung mit den Fingerspitzen abgetastet werden können.

Die technische Herausforderung ist, dass die Punkte der Blindenschrift gut abtastbar sein müssen. Für blinde Menschen ist eine möglichst starke Prägung ideal. Für Sehende sind Lesbarkeit und Optik einer Verpackung jedoch gestört, wenn der Karton an der Oberfläche aufgeplatzt ist. Um sich für die Kunden aus der Pharmaindustrie auf diese Details optimal einzustellen, werden neben der Arbeit einer Projektgruppe auch alternative Produktions- und elektronische Prüfmethoden bei Edelmann in Heidenheim entwickelt. Ziel ist die Erstellung einer produktneutralen Stanzform, die flexibel und zuverlässig für alle Faltschachteln eines Zuschnitts eingesetzt werden kann.
Als Leitfaden für die standardisierte Herstellung der Blindenschrift auf Faltschachteln hat der Fachverband der Faltschachtelindustrie FFI die technischen Richtlinien Blindenschrift in der Faltschachtel-Herstellung heraus gegeben, an deren Entwicklung Edelmann beteiligt war. Erhältlich sind diese technischen Richtlinien des FFI über E-Mail: M.Adam@edelmann.de
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