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Datenlogger für die Tiefkühlüberwachung

Temperaturen messen und registrieren
Datenlogger für die Tiefkühlüberwachung

Bei der Temperaturüberwachung von Tiefkühllagern und -transporten sind verschiedene nationale und internationale Richtlinien zu beachten. Der Datenlogger EBI-2 für Temperaturen von – 40 bis + 75 °C erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Erfassung und Aufzeichnung von Kühlhaus- und Kühltransport-Temperaturen. Dabei kann der Logger einzeln betrieben oder bei Kühlhausanwendungen mit weiteren Loggern über ein BUS-System vernetzt werden.

Manfred Behrendt und Wolfgang Klün

Der batteriebetriebene Kühlhaus-Logger EBI-2 im 96 x 48 x 28 mm kleinen, metallisierten ABS-Gehäuse mit integriertem Pt-1000-Fühler ermittelt Temperaturen im Bereich von -40 bis +75 °C mit einer Auflösung von 0,1 °C und einer Genauigkeit von ±0,4 °C ±1 Digit. Bei Verwendung eines externen Fühlers erhöht sich der Meßbereich auf -50 bis +150 °C. Der Meßtakt ist in Ein-Sekunden-Schritten zwischen 1 und 10 000 Sekunden programmierbar, ebenso der Meßmodus, bei dem man zwischen Endlosmessung und Start/Stop-Betrieb wählen kann. Aus dem Meßtakt und der Speicherkapazität von 40.000 Messungen ergibt sich ein Aufzeichnungszeitraum von bis zu mehreren Jahren. Der Kühlhaus-Logger ist auch mit zwei Meßkanälen lieferbar.
Der Kühltransport-Logger EBI-2-Lkw wird wahlweise in einkanaliger Ausführung mit eingebautem Fühler und ±0,2 °C ±1 Digit Genauigkeit oder mehrkanalig für den Anschluß von ein, zwei oder vier externen Temperaturfühlern mit einer Genauigkeit von ±0,3 °C ±1 Digit angeboten.
Die Lebensdauer der 3,6-V-Lithiumbatterie hängt vom Meßtakt ab und ist auf fünf bis acht Jahre ausgelegt. Der Logger ist mit einer rückseitigen RS-232C-Schnittstelle (Sub-D-Buchse) für die Programmierung und das Auslesen der Loggerdaten sowie mit einer vierstelligen Flüssigkristallanzeige (LCD) ausgestattet, deren Funktion auf -20 bis +50 °C beschränkt ist.
EG-Richtlinie und nationales Recht
Die europäische Kommission hat 1992 die EG-Richtlinie 92/1/EWG erlassen, die die Betreiber von Tiefkühllagern über 10 m3 und Tiefkühltransporten über 2 m3 verpflichtet, die Temperatur während der Lagerung und des Transportes zu messen und zu registrieren. Sind die zu überwachenden Räume kleiner, genügt es (noch), die Temperaturen mit einem gut sichtbaren Thermometer zu messen und anzuzeigen. Für diesen Einsatz ist die EG-Richtlinie 92/2 Anhang II „Temperaturmeßverfahren für tiefgefrorene Lebensmittel“ anzuwenden. Die EG-Richtlinie 92/1 wurde in Deutschland am 16. November 1995 in nationales Recht umgesetzt. Diese „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel“ verlangt, daß in Beförderungsmitteln mit einem Kühlraum über 2 m3 und in Lagereinrichtungen über 10 m3 ein registrierendes Temperaturmeßgerät eingesetzt wird. Die Vorschrift gilt für die Lagerung seit dem 1. Januar 1997, für den Transport seit dem 1. Januar 1998. Geprüft werden unter anderem elektromagnetische Verträglichkeit (Störabstrahlung und Störsicherheit), elektrostatische Entladung, Meßgenauigkeit bei verschiedenen Temperaturen, Zeitkonstante des Meßsystems, mechanische Stoßfestigkeit, Rüttelfestigkeit, Temperatur-Feuchte-Wechselbeanspruchung, Falltest und Wasserdichtheit. Die Prüfung bzw. Konformitätsbescheinigung stellt für Meßgeräte, die im Transport verwendet werden, die ATP-Prüfstelle, für Meßgeräte im Lagerungsbereich der Hersteller selbst aus. Bei kleinen Kühlräumen und Lagereinrichtungen genügt bis heute die Temperaturüberwachung durch Ablesen eines Thermometers, jedoch ist bereits eine Europanorm in Vorbereitung.
Aufzeichnungsgeräte in Lagereinrichtungen
Den Nachweis für die Eignung eines Temperaturaufzeichnungsgerätes erbringt der Hersteller durch eine entsprechende Konformitätserklärung. In dieser bestätigt er, daß das Gerät den Anforderungen der „Ersten Verordnung zur Änderung…“ entspricht und eine Temperaturmessung besitzt, die durch eine auf nationale Normale rückführbare Kalibrierung nachgewiesen ist. Dies kann unter anderem dann nachgewiesen werden, wenn der Hersteller ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 anwendet. Der Betreiber ist verpflichtet, die Richtigkeit der Temperaturmessung erstmals bei Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Diese Kontrolle besteht aus einer Vergleichsmessung mit einem geeichten oder kalibrierten Thermometer.
Aufzeichnungsgeräte im Lkw
Bevor ein Datenlogger im Transportbetrieb eingesetzt werden kann, muß er die geforderte ATP-Zulassung haben. Die mit der Zulassungsnummer versehenen Datenlogger müssen im Laufe der Zeit bestimmte Prüfroutinen durchlaufen. Jedes Gerät ist vor der Auslieferung durch den Hersteller mit einer zugelassenen Kalibriervorrichtung zu kalibrieren. Diese Kalibrierung wird im Werkskalibrierzertifikat bestätigt, das mit dem Logger ausgeliefert wird. Nach dem Einbau des Datenloggers in oder an das Fahrzeug sind mittels geeichtem oder kalibriertem Thermometer Vergleichsmessungen durchzuführen. Bei der jährlichen Wartung der Kühleinrichtung hat auch eine Vergleichsmessung mittels geeichtem oder kalibriertem Thermometer zu erfolgen. Der Nachweis geschieht durch Datumsplakette oder Eintrag in ein Kalibrierprotokoll. Bei Fahrzeugen, die nach sechs Jahren zur ATP-Wiederholungsprüfung vorgeführt werden, erfolgt eine Überprüfung der Meßgenauigkeit über den Einsatzbereich des Aufzeichnungsgerätes, d.h. bei verschiedenen Temperaturen.
Mehrere Logger per Bussystem vernetzt
Sind bei einem Einsatz in großen Lagerräumen Datenlogger zur Temperaturüberwachung geplant, ist der Zugriff auf ein Bus-System sinnvoll. Das bedeutet, daß mehrere Logger über eine im Idealfall zweiadrige Leitung miteinander und über ein Interface mit einem PC verbunden sind. Die aktuellen Temperaturen jedes Loggers sind dadurch jederzeit abrufbar und am PC darstellbar. Es erfolgt eine Überwachung von einprogrammierten Temperatur-Grenzwerten, dadurch besteht sofortige Möglichkeit des Eingreifens. Bei Grenzwertüberschreitung wird extern und am PC ein Alarm ausgelöst. Definierte Busabfragezeiten sind einstellbar. Die Abspeicherung der Meßwerte aller Logger zu bestimmten Terminen erfolgt automatisch, genauso der Ausdruck der Temperaturkurven aller Logger.
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