Am 1. Juli 2001 treten die neu strukturierten Regelwerke ADR und RID in Kraft. Dass im aktuellen Update der Fachdatenbank „Gefahrgut-Transport Straße/Schiene“ der UB Media AG der deutsche Text von ADR und RID im Volltext enthalten ist, ist noch nicht das Besondere. Den entscheidenden Vorteil für die Gefahrgutbeauftragten bietet vielmehr die digitale Aufbereitung mit all ihren Möglichkeiten: kein langwieriges Blättern von Papier, sondern als zentrales Element eine übersichtlich formatierte Stoffdatenbank (Tablette A), von der aus nur ein Klick zu den gewünschten Teilen der relevanten Vorschrift führt.
In den Anlagenbänden zum Bundesgesetzblatt Teil II vom 27. Juni 2001 bzw. 19. Juni 2001 sind die umstrukturierten Vorschriften des ADR bzw. RID mit der 15. ADR-Änderungsverordnung und der 9. RID-Änderungsverordnung bekannt gegeben worden. Wichtig bei der Strukturreform von ADR und RID: Die bisherige Randnummernsystematik ist aufgegeben worden, die Vorschriften haben eine vollkommen neue numerische Gliederung erhalten.
E cav 302
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