Zum 1. April 2010 löst ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle das bisherige Verfahren auf der Basis von Papierformularen ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen die vorgeschriebenen Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle von den nachweispflichtigen Unternehmen und den zuständigen Behörden elektronisch bearbeitet und übermittelt werden. Betroffen sind etwa 2,5 bis 3 Millionen Nachweise pro Jahr. Zur Vereinfachung der Datenübermittlung stellen alle 16 Bundesländer mit der gemein-samen Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) eine technische Datendrehscheibe bereit, welche die Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt.
Die nachweispflichtigen Unternehmen erhalten bei der ZKS-Abfall ein elektronisches Postfach und treffen auf der betrieblichen Ebene die erforderlichen Vorkehrungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Für Unternehmen, die keine eigenen Lösungen wählen, bieten mehrere Dienstleister hierzu Providerlösungen an.
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