Die Entwicklung von Motoren mit stetig verbesserten Wirkungsgraden hat durch die gesetzliche Motoren-Verordnung (640/2009) und die zunehmende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten an Dynamik gewonnen. Die Motoren-Verordnung fordert bereits seit Sommer 2011 die Wirkungsgradklasse IE2 für typische Industriemotoren in Applikationen, wie Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren oder Transportbändern. Nachdem die erste Stufe der Motoren-Verordnung erfolgreich abgeschlossen ist, bereitet sich der Markt auf die zweite Stufe vor. Ab 1. Januar 2015 gilt: „Neu in den Verkehr gebrachte Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW müssen entweder mindestens die Wirkungsgradklasse IE3 erreichen oder der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen, dürfen dann aber nur mit einer elektronischen Drehzahlregelung betrieben werden.“ Die EU-Kommission hat zudem damit begonnen, die Regeln von Antriebskomponenten auf Systeme auszuweiten.
Motoren der Wirkungsgradklasse IE2 können also auch noch nach dem Stichtag 1. Januar 2015 in Verkehr gebracht werden, sofern sie mit einer elektronischen Drehzahlregelung in Betrieb genommen werden. Derzeit laufen in Deutschland rund 35 Mio. Drehstrommotoren. Viele von ihnen sind weit älter als zehn Jahre. Nur wenige erfüllen die Wirkungsgradklassen IE2 oder gar IE3. Nur etwa 15 % sind mit einer modernen elektronischen Drehzahlregelung ausgerüstet. Dabei wäre dies für etwa die Hälfte aller Motoren sinnvoll – und zwar dort, wo die Maschinenlast über die Drehzahl geregelt werden kann. Meist geschieht das heute noch über energieverschwendende Mechanik wie Klappen oder Ventile. Würden die rund 35 Mio. Elektromotoren im Bestand durch Energiesparmotoren ersetzt und, wo sinnvoll, mit elektronischer Drehzahlregelung versehen, könnten in Deutschland jährlich 38 Mrd. kWh Strom eingespart werden.
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