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EU-Verordnung muss nachgebessert werden

GHS-Klassifizierungskriterien
EU-Verordnung muss nachgebessert werden

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hält den Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung der global einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe („GHS“) in der Europäischen Union für verbesserungsbedürftig. Die Europäische Union will zwar das auf UN-Ebene entwickelte GHS möglichst bald übernehmen, es werde das hohe Schutzniveau in der EU aber nicht weiter erhöhen, betont der VCI. Die Neueinstufung der Chemikalien nach GHS erfolgt nach geänderten formalen Kriterien und nicht aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. So sieht die neue Berechnungsmethode unter anderem auch wesentlich niedrigere Konzentrationsgrenzwerte für die Kennzeichnung „ätzend“ vor. Dadurch müsste ein Handspülmittel, das auf seiner Verpackung bisher ohne Sicherheitshinweis vermarktet werden darf, künftig mit dem Symbol „ätzend“ etikettiert und mit einem kindergesicherten Verschluss ausgerüstet werden. Der VCI befürchtet eine Fehlsteuerung des Konsumentenverhaltens, die dem Verbraucherschutz nicht dient, wenn milde Handspülmittel und ätzende Rohrreiniger in der gleichen Weise gekennzeichnet werden.

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