Ab 1. September sind EU-weit Lebensmittel, die genetisch veränderte Soja- oder Maisbestandteile enthalten, mit der Formulierung „aus genetisch veränderten Sojabohnen (bzw. Mais) hergestellt“, zu kennzeichnen. Die Etikettierungspflicht besteht immer dann, wenn neueingeführtes genetisches Material (DNA) oder neues Eiweiß im Lebensmittel selbst nachweisbar ist. Lebensmittelzutaten, in denen die genetische Veränderung nicht mehr nachweisbar ist, wie Sojaöl oder Maiskeimöl, sind von der Kennzeichnungspflicht befreit. Sie sollen bis Ende des Jahres in eine EU-weit gültige Negativliste aufgenommen werden. Um einem gleichen Informationsstand in der Gemeinschaft und einer EU-einheitlichen Handhabung der Lebensmittelüberwachung gerecht zu werden, fordert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde die zügige Verständigung auf EU-einheitliche Analysemethoden, die Festlegung von Schwellenwerten, unterhalb derer keine Kennzeichnungspflicht besteht, und die baldige Veröffentlichung der sogenannten Negativliste.
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