Geräte für explosionsgefährdete Bereiche sind kennzeichnungspflichtig. Die Anforderungen für elektrische Geräte für den Einsatz in gasexplosionsgefährdeten Bereichen sind in der Normenreihe EN 60079 festgelegt. Im Teil 0 der Norm wurden die Geräte für den Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen aufgenommen. Die Kennzeichnung wurde ebenfalls überarbeitet. Es stehen jetzt zwei Kennzeichnungsalternativen zur Wahl.
R. Stahl hat auf diese Änderungen reagiert und das Plakat für den elektrischen und mechanischen Explosionsschutz neu gestaltet. Das aktuelle Ex-Plakat bietet auf einen Blick die Kennzeichnung von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten in gasexplosionsgefährdeten Bereichen und in Bereichen mit brennbarem Staub. Es zeigt u.a. die Einführung des Geräteschutzniveaus EPL (Equipment Protection Level) und die neue Gruppe III für Bereiche mit brennbarem Staub.
Online-Info: www.cav.de/0111457
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