Zur Abrundung seiner Produktpalette bietet ein Hersteller von Abluftsystemen thermische Nachverbrennungsanlagen (TNV) für Abluftmengen ab 300 m3/h aufwärts an. Die ersten Anlagen sind bereits installiert und TÜV-Gutachten liegen vor. Diese belegen, daß die in der TA-Luft angegebenen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Geruchsbelästigungen treten nicht mehr auf.
Ein Anwendungsbeispiel aus der Praxis ist die Installation einer TNV in einer Fischräucherei. Die Abluft und Abgase der Heißrauchgeräte gelangen dort herstellerseitig in ein Abgasrohr. Die Anlage wurde so ausgeführt, daß eine getrennte Erfassung und Weiterbehandlung der Abluft und Abgase möglich ist. Die während der Räucherung entstehenden Abgase werden der TNV zur Reinigung zugeführt. Dort werden die organischen Inhaltsstoffe in einer offenen Flamme weitgehend verbrannt. Bei einem Abgasvolumenstrom von 230 m3/h liegt die gemessene Schadstoffbelastung zwischen 12 und 14 mg Kohlenstoff, der von der TA Luft geforderte Grenzwert liegt bei 50 mg.
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