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Geballtes Wissen auf kleinstem Raum

Das Etikett als Träger der neuen Lebensmittelinformationsverordnung
Geballtes Wissen auf kleinstem Raum

Oft sind sie nur wenige Quadratzentimeter groß, doch sie haben es in sich: Etiketten informieren den Verbraucher über eine ganze Fülle von Details zum gekennzeichneten Produkt. Zukünftig werden sie noch deutlich mehr Informationen enthalten. Denn die neue Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1160/2011 (LMIV) hat die Vorgaben bzgl. Produktetikettierung erweitert. Ab Dezember 2014 müssen sie umgesetzt sein.

Etiketten enthalten schon heute sehr detaillierte Informationen über das gekennzeichnete Lebensmittel. Zu den Pflichtangaben gehören beispielsweise die Verkehrsbezeichnung, der Fettgehalt, der Name des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie Zutaten, Nettogewicht, Preis, Mindesthaltbarkeitsdatum und die Angabe der nötigen Lagerbedingungen. Auf diese Weise machen Etiketten die gesamte Lebensmittelprozesskette verlässlich und sicher.

Mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), die ab 13. Dezember 2014 gilt, wird sich der Informationsgehalt von Etiketten (beziehungsweise anderer Formen der Produktkennzeichnung) noch einmal deutlich erweitern. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen Hersteller und Händler zu den bisherigen Pflichtangaben zusätzliche Informationen bereitstellen. Neuerdings verpflichtend sind, falls nötig, Anweisungen für die Aufbewahrung und Verwendung, Angaben zur Herkunft des Lebensmittels (Ursprungsland) sowie die Deklaration des Nährwerts (erst ab Dezember 2016). Zudem macht die LMIV detailliertere Vorgaben, was die Ausgestaltung der Angaben angeht.
Schriftgröße vorgeschrieben
Bei Packungen, deren Oberfläche größer ist als 80 cm2, muss die Schrifthöhe der Pflichtangaben zukünftig mindestens 1,2 mm, bezogen auf den Buchstaben „x“, betragen. Bei kleineren Packungen beträgt die Mindestschriftgröße 0,9 mm. Eine vergleichbare Vorgabe gab es bislang nicht. Bisher müssen die Informationen lediglich „deutlich lesbar“ sein.
Auch zum Zustand des gekennzeichneten Lebensmittels gab es in der deutschen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bis dato keine präzise Regelung. Dafür war eine solche in der Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG enthalten. Entsprechend macht auch die neue LMIV Angaben zum physikalischen Zustand des Produkts erforderlich, wenn – so die Verordnung – „die Unterlassung zur Täuschung geeignet ist“.
Allergenkennzeichnung
Über die Verwendung von Allergenen müssen Verbraucher künftig auch bei loser Ware informiert werden. Bisher ist das nur für Lebensmittel in Fertigpackungen verpflichtend. Die Liste der anzugebenden Allergene bleibt identisch. Die Information muss jedoch durch den Schriftsatz hervorgehoben werden.
Erstmalig ist auch das Einfrierdatum, zu dem es bisher keine Regelung gab, für Fleisch- und Fischerzeugnisse verpflichtend. Die Herkunftsangabe, die bislang nur für Rindfleisch galt, muss zukünftig auch bei Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege vorhanden sein. Sie gilt auch für primäre Zutaten, wenn das Produkt Herkunfts- bzw. Ursprungsangaben enthält, die mit der primären Zutat nicht übereinstimmen.
Verpflichtend sind zudem Hinweise auf Zusatzstoffe wie Aspartam, Pflanzensterine oder Koffein, darauf, ob ein Lebensmittel „aufgetaut“ ist oder Nanopartikel enthält, ein Herkunftshinweis bei pflanzlichen Ölen und Fetten, der Hinweis auf Lebensmittelimitate sowie diverse Angaben für Fleisch und Fleischerzeugnisse.
Auch für Online-Shops
Die neue LMIV trägt auch dem Umstand Rechnung, dass heute immer mehr Lebensmittel im Online-Shop oder im Versandhandel gekauft werden. Auch hier müssen Pflichtkennzeichnungen wie die Zutatenliste und die Nährwertkennzeichnung vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme gilt für das Mindesthaltbarkeitsdatum, das erst zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichtend ist.
Neben den Vertriebswegen hat sich der Geltungsbereich der LMIV auch inhaltlich erweitert: Galt sie bisher nur für Lebensmittel in Fertigpackungen, die für den Endverbraucher bestimmt waren, so ist sie ab Ende des Jahres auch für vorverpackte Lebensmittel auf jeder Stufe verpflichtend. Sie gilt also auch dann, wenn Lebensmittel weiterverarbeitet werden.
Nährwertkennzeichnung
Zwei Jahre später, ab 13. Dezember 2016 wird die bislang freiwillige Nährwertkennzeichnung für (fast) alle Lebensmittel obligatorisch. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Verpackungen mit Informationen zu Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz gekennzeichnet sein. Die Werte sind auf 100 g oder 100 ml des Lebensmittels zu beziehen.
Außerdem kann angegeben werden, welchen Anteil der empfohlenen Tageszufuhr dieser Nährwerte das Lebensmittel, bezogen auf eine erwachsene Person, liefert. Zusätzlich sind auch Nährwertangaben pro Portion erlaubt. Die Angaben müssen in Tabellenform dargestellt werden. Ist das aus Platzgründen auf dem Etikett oder der Packung nicht möglich, können sie hintereinander aufgelistet werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinpackungen, Nahrungsergänzungsmittel (die eigenständig geregelt sind), Mineralwasser, Kräuter, Salz, Kaffee, Tee, alkoholische Getränke und lose Waren.
Das Etikett als Informationsträger
Die Fülle von Neuerungen bei der Informationsweitergabe und Lebensmittelkennzeichnung wirft bei Herstellern und Handel etliche Fragen auf: Passen die erweiterten Angaben im Einzelfall überhaupt auf das Etikett oder die Packung? Welche Anpassungen sind vorzunehmen? Müssen die bestehenden Kennzeichnungs- und Etikettiersysteme gegebenenfalls erneuert werden? Falls ja: Welches Etikettierverfahren ist das richtige?
Eine entsprechende Beratung zum Thema „Lebensmittelinformationsverordnung und Etikettierung/Kennzeichnung“ bietet zum Beispiel Multivac Marking & Inspection. Das Unternehmen zählt zu den führenden Spezialisten für Etikettierung, Kennzeichnung und Inspektion in Europa.
Damit bei der chargengenauen Kennzeichnung keine Fehler auftreten, muss der Datenaustausch zwischen den einzelnen Prozessschritten stimmen. Hersteller benötigen also in jedem Fall Systeme, die untereinander kompatibel sind und miteinander kommunizieren können – also auch entsprechende Schnittstellen zwischen Verpackungslinie und BDE-System haben. Zum anderen werden Etikettiersysteme benötigt, die alle Daten im richtigen Layout chargengenau auf die Packungen aufbringen. Bei einzelnen Produkten kann sogar eine individuelle Kennzeichnung nötig sein.
Im Lebensmittelbereich gibt es verschiedene Verfahren zur Aufbringung von Selbstklebe-etiketten. Zu den gängigsten zählen die Querbahnetikettierung, die Transportband- und die Gliederbandetikettierung. Welches Etikettiersystem zum Einsatz kommt, hängt u.a. von der Verpackungsmaschine, der Packungsform und dem Etikett selbst ab.
Flexible Lösungen
Multivac Marking & Inspection hat Systeme für alle Etikettieraufgaben im Programm. Die Produktpalette reicht von Etikettenspendern zum Anbau über Querbahnetikettierer, Transportband- und Gliederbandetikettierer bis zu Kartonetikettierern. Ein Merkmal ist vor allem die Flexibilität der Lösungen, was Technologie und Ausbringung betrifft. Das Unternehmen bietet Maschinen für alle Leistungsklassen an – von der Einsteigerlösung bis zum Hochleistungssystem. Bei Bedarf lässt sich jedes System individuell auf die Kundenanforderungen anpassen. Die Multivac-Systeme können in automatisierte Verpackungslinien integriert oder als Stand-alone-Lösungen betrieben werden.
Zudem bietet Multivac Lösungen für unterschiedliche Druckanwendungen auf Etiketten oder direkt auf die Verpackungsfolie. Dabei kommen alle gängigen Drucktechnologien, wie Heißprägeverfahren, Thermotransferdruck, Inkjet und Laserkennzeichnung, zum Einsatz. Im Bereich der Inspektion deckt Multivac Marking & Inspection das gesamte Lösungsspektrum für Aufgaben der Qualitätskontrolle ab.
Integration in die Steuerung
Der Kennzeichnungsspezialist hat mehrere seiner Maschinen in die Steuerung der Multivac-Verpackungsmaschinen integriert, darunter zum Beispiel die Foliendirektdrucker MR 29x, den Thermotransferdrucker TTO sowie die Querbahnetikettierer MR615, MR625 und MR635. Diese Etikettiersysteme sind mit der Bedienoberfläche HMI 2.0 ausgestattet, die auch bei den Verpackungsmaschinen der aktuellen Generation zum Einsatz kommt. Die Mensch-Maschine-Schnittstelle ist auf höchste Ergonomie ausgerichtet. Bedienpersonen können über das HMI 2.0 sowohl die Verpackungsmaschine als auch das Etikettier- und Drucksystem über eine einzige Bedienlogik zentral ansteuern. Die Chargendaten werden über die IPC-06-Maschinensteuerung verarbeitet und über die Mensch-Maschine-Schnittstelle für den Bediener übersichtlich visualisiert.
Mit der Integration der Funktionalität „Rückverfolgung“ in das HMI 2.0 wird gewährleistet, dass packungsgenau etikettiert wird, d.h., dass jedes Etikett mit den richtigen Druckdaten auf die zugehörige Packung aufgebracht wird.
Durch die zentrale Verwaltung sämtlicher Layouts auf dem Maschinenterminal werden viele Vorgänge automatisiert. So können die Drucklayouts beispielsweise gleich zusammen mit der Rezeptauswahl für eine bestimmte Charge auf die gewünschten Drucker geladen werden. Auch die Backup- und Restore-Funktion sowie die Datenerfassung erfolgen zentral über ein Panel.
Etikettenmaterial inklusive
Multivac liefert nicht nur das richtige Etikettiersystem, sondern auch das passende Verbrauchsmaterial, wie Etiketten und Druckzubehör. So kann sichergestellt werden, dass alle verwendeten Materialien und Maschinen perfekt aufeinander abgestimmt sind.
Halle 5, Stand E23
prozesstechnik-online.de/dei0414442
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