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HACCP-konforme Betriebsreinigung

Strenge Rahmenbedingungen für Dienstleister
HACCP-konforme Betriebsreinigung

Bofrost konfektioniert und vertreibt Tiefkühlprodukte unterschiedlichster Art. Das im niederrheinischen Straelen beheimatete Unternehmen muß den strengen HACCP-Vorgaben genügen. Mit Hilfe dieses präventiven Fehlervermeidungssystems sollen relevante Kontaminationsgefahren kontinuierlich erfaßt, identifiziert, bewertet und beherrscht werden. Von zentraler Bedeutung ist hier die Reinigung der Maschinen und Betriebsanlagen, für die bei Bofrost ein Dienstleistungsunternehmen aus Osnabrück verantwortlich ist.

Bofrost konfektioniert täglich bis zu 160 Tonnen an gefrorenen Lebensmitteln. Das bedeutet, Großgebinde werden in Kleingebinde aufgeteilt und portionsgerecht verpackt. Zudem kommen mehr als 400 verschiedene Tiefkühlprodukte aus 32 Ländern an, um je nach Bestellung direkt an einzelne Haushalte geliefert zu werden. Von Straelen aus transportieren Kühlwagen die Produkte, beispielsweise Käse-Schinken-Croissants, diverse Gemüsesorten, Eiskrem, Fleisch- und Fischerzeugnisse, Torten und Gebäck, in alle Winkel Deutschlands und in viele europäische Länder.

In Straelen arbeiten 730 Menschen, die einen Jahresumsatz von europaweit 1,7 Milliarden Mark erwirtschaften. Mit seinen Tiefkühlprodukten hält Bofrost einen Marktanteil von etwa 60 Prozent.
Betriebsreinigung ist Bestandteil der Qualitätssicherung
Bofrost muß den in der Lebensmittelindustrie üblichen strengen qualitativen und hygienischen Anforderungen genügen. Einflußfaktoren wie Rohstoffe, Verfahren, Produktionsanlagen, Arbeitsumgebung, Personal, Lager, Logistik und Prüfungstätigkeiten sind gemäß HACCP zu überwachen und positiv zu beeinflussen. HACCP ist ein präventives Fehlervermeidungssystem. Es gewährleistet eine hohe Lebensmittelsicherheit, in dem es Kontaminationsgefahren, die aus Mikroorganismen, chemischen Rückständen und Verunreinigungen wie Glas und Metallsplitter herrühren können, kontinuierlich erfaßt, identifiziert, bewertet und beherrscht. Gerade die Reinigung der Maschinen und Betriebsanlagen steht hier unter kritischer Beobachtung. Bei Bofrost sorgt ein Dienstleistungsunternehmen aus Osnabrück seit 1988 für Sauberkeit. Die Reinigungskräfte müssen zehn Verpackungslinien reinigen. Diese Linien bestehen aus Zuförderanlagen, automatischen Waagen, Schlauchbeutelmaschinen, Metallsuchgeräten, Einrichtungen zur automatischen Kartonfüllung und -verschließung, Etikettendruckern, Kontrollwaagen für das Bruttogewicht sowie Vorrichtungen zur Palettierung und Palettensicherung.
Alle Maschinen sind täglich zu reinigen. Bei manchen ist dies nur möglich, wenn sie im Modus „Reinigungsprogramm“ laufen, andere müssen abgeschaltet sein. Gereinigt werden auch die Schleuse, die alle Mitarbeiter passieren müssen, Handwaschbecken sowie zwei Büros. Eine Vorarbeiterin und ihre sieben Mitarbeiterinnen müssen eine Fläche von insgesamt 2000 m² reinigen, die auf mehrere Etagen verteilt ist. Tiefkühllager und Leerguthalle werden zweimal im Monat gereinigt. Hier kommen weitere sechs bis acht Mitarbeiter zum Einsatz. Außerdem gibt es noch zwei freie „Springer“, die bei Bedarf Reinigungsaufgaben übernehmen. Werden am Wochenende Sonderschichten gefahren, muß auch das Reinigungsteam bereit stehen.
Kontrollen bestätigen ordnungsgemäße Reinigung
Die Qualität der durchgeführten Reinigungen wird durch ständige Kontrollen überwacht. Bofrost hat hierfür ein Labor beauftragt, das zwar zum Unternehmen gehört, aber als selbständige und eigenverantwortliche Abteilung nicht nur den Osnabrücker Dienstleister, sondern auch Bofrost wie eine Fremdfirma behandelt. Zweimal im Monat führen die Qualitäts-Kontrolleure sogenannte „Abklatschtests“ für bakteriologische Untersuchungen durch. Mit einem Wattebausch oder Pflaster werden an willkürlich ausgewählten Stellen an Maschinen, am Boden oder an sonstigen Einrichtungen Proben genommen. Untersuchungsprotokolle halten die dabei ermittelte Keimbelastung fest. Eine Kopie der Protokolle geht nach jedem Kontrolldurchlauf an das Dienstleistungsunternehmen. Aus je zwei Untersuchungen entsteht ein Mittelwert. Dieser Wert ist ausschlaggebend für die ständig stattfindende Bewertung der Reinigung, die im Leistungsverzeichnis klar definiert ist. Zwischen den Vertragspartnern wurde ein System erarbeitet, das die Qualität der erbrachten Leistungen direkt mit der geforderten Qualität verknüpft. Fünf Prozent Prämie werden zusätzlich gezahlt, wenn das Ergebnis besser als „Standard“ ist. Bei mangelhafter Leistung würden Abzüge erfolgen. Dies ist aber bisher nicht vorgekommen. Die ständig erzielte Prämie für gute Leistungen wird im Sinne einer Motivationsförderung regelmäßig anteilig an die Reinigungskräfte weitergegeben.
Täglich werden optische Kontrollen protokolliert und von der Vorarbeiterin gegengezeichnet. Des weiteren finden täglich Sicherheitsüberprüfungen statt. Unabhängig davon, ob die Mitarbeiter bei Bofrost oder dem Dienstleistungsunternehmen angestellt sind, müssen sie aufgrund der HACCP-Bestimmungen strenge Regeln befolgen: Im Produktionsbereich darf nicht gegessen werden, Glasflaschen und das Rauchen sind verboten, spezielle Kleidung und Kopfschutz sind stets zu tragen. Außerdem müssen alle Beschäftigten vor und nach der Arbeit eine Schleuse passieren sowie nach jeder Arbeitsunterbrechung die Hände waschen und desinfizieren.
Amtsärztliche Untersuchungen sind Pflicht
Gemäß § 18 Abs. 1 des BSeuchG müssen neu eingestellte Mitarbeiter vor Arbeitsantritt ein amtsärztliches Attest und ein „Lebensmittelzeugnis“ vorlegen. Außerdem haben sich die Beschäftigten alle drei Jahre präventiv einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Bei der Auswahl von Reinigungschemikalien ist Bofrost mit einbezogen. Auch hier sind die HACCP-Bestimmungen exakt umzusetzen, wobei sich die Vorgaben auf vier Felder beziehen:
• Personalhygiene,
• Umfeldhygiene,
• Produkt- und Produktionshygiene,
• Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung.
Alle Glieder dieser Kette müssen aufeinander abgestimmt und ordnungsgemäß erfüllt werden. Nur dann können die HACCP-Bestimmungen erfolgreich umgesetzt werden.
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