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Hier gibt’s Geld

Günstige Finanzierung von lang- und kurzfristigen Investitionen
Hier gibt’s Geld

Als Förderbank für die Agrarwirtschaft und die ländliche Entwicklung unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank die Investitionen ihrer Kunden mit zinsgünstigen Krediten. Ihr Angebot richtet sich aber nicht nur an Landwirte, sondern auch an die Agrar- und Ernährungswirtschaft mit dem Ziel, Wachstum in der gesamten Wertschöpfungskette für Lebensmittel zu fördern.

Die Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für vielfältige agrarbezogene Investitionen bereit, die auch im Bereich der erneuerbaren Energien und der Ernährungswirtschaft verwendet werden können. Die Bank wurde 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut mit Förderauftrag für die Landwirtschaft gegründet. Der Grundstock des Eigenkapitals ist in den Jahren 1949 bis 1958 von der Land- und Forstwirtschaft der BRD aufgebracht worden. Daher wird der Bilanzgewinn der Bank auch für die Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums verwendet. Grundvoraussetzungen für die Erfüllung des Förderauftrags durch die Rentenbank sind ihre Rechtsform, die Anstaltslast und die Refinanzierungsgarantie der Bundesrepublik Deutschland.

Unterschiedliche Konditionen
Wollen Unternehmen der Ernährungswirtschaft ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, bieten sich beispielsweise die Förderprogramme des Frankfurter Bankhauses an. Mit unterschiedlichen Programmen unterstützt es bei nahezu allen Investitionen. Bei den Konditionen bietet die Förderbank LR-Top-Konditionen und LR-Basis-Konditionen. Der Sollzinssatz ist bei den LR-Top-Konditionen um 0,15 % günstiger als bei den LR-Basis-Konditionen.
Die günstigeren LR-Top-Konditionen stehen im Programm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ zur Verfügung, etwa für Investitionen in die Energieeffizienz oder die Minderung von Emissionen. Darunter fallen zum Beispiel Verbesserungen im Bereich Heiz- und Kältetechnik, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung, Gebäudedämmung sowie Abwasseraufbereitung und Filtertechnik. Aber auch bei Investitionen in die Verbesserung des Verbraucherschutzes, beispielsweise in die regionale Verarbeitung, Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität kommen die LR-Top-Konditionen zur Anwendung.
Im Programm „Wachstum und Wettbewerb“ fördert die Rentenbank zu LR-Basis-Konditionen beispielsweise den Bau von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen oder auch den Erwerb von Maschinen und Grundstücken. Um einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf, beispielsweise für den Kauf von Waren oder Rohstoffen zu decken, bietet die Förderbank das Programm „Betriebsmittel“ an.
Für alle Lebensmittelverarbeiter
In der Fördersparte Agrar- und Ernährungswirtschaft sind alle Verarbeiter von Lebensmitteln förderfähig. Darunter fallen zum Beispiel Molkereien, Schlachthöfe oder Mühlen, aber auch Produzenten von Lebensmitteln ohne den direkten Bezug von landwirtschaftlichen Rohstoffen. Lediglich der überregionale Lebensmitteleinzelhandel ist ausgenommen.
Die Unternehmer beantragen die Darlehen über ihre Hausbank vor Ort. Diese zahlt auch das Darlehen aus, das sie über die Rentenbank refinanziert. Die Mittelaufnahme erfolgt, dank des AAA-Ratings der Rentenbank, zu sehr guten Konditionen auf den internationalen Kapitalmärkten. Die günstigen Konditionen werden zusätzlich aus eigenen Erträgen der Bank verbilligt und über die Hausbanken an die Kreditnehmer weitergereicht. Die Laufzeiten, aus denen die Kreditnehmer wählen können, liegen zwischen vier und 30 Jahren. Zudem bietet die Rentenbank Zinsbindungsfristen von maximal zehn Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren an. Darüber hinaus können sich die Darlehensnehmer zwischen Annuitäten- und Ratendarlehen entscheiden. Dabei werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert. Die maximale Kreditsumme liegt je Kreditnehmer und Jahr bei 10 Mio. Euro.
Die Sollzinssätze für den Endkunden orientieren sich vor allem an der Einstufung durch das risikogerechte Zinssystem (RGZS). Der zu zahlende Sollzinssatz hängt zum einen von den wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) und zum anderen von der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten des Kreditnehmers ab (Besicherung). Die Einstufung in das RGZS nimmt die Hausbank vor, die auch das Kreditausfallrisiko mithilfe eines Ratingsystems berechnet. Je nach zu erwartender Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers kann die Hausbank einen maximalen Risikoaufschlag auf den Zinssatz verlangen.
Vielfältige Leasingangebote
Als Alternative zu Darlehen ermöglicht die Landwirtschaftliche Rentenbank auch die Leasingfinanzierung. Plant ein Unternehmen das Leasingangebot zu nutzen, müssen zunächst die Einzelheiten des Vorhabens mit dem zuständigen Berater der vom Unternehmen gewählten Leasinggesellschaft abgeklärt werden. Vertragspartner des Leasingnehmers ist immer die Leasinggesellschaft. Die Refinanzierung des Leasinggeschäfts wickelt die Leasinggesellschaft danach über die Hausbank des Leasingnehmers ab. Eine direkte Finanzierung von Leasinggesellschaften oder Leasingnehmern ist nicht möglich.
Das Unternehmen erhält eine besonders günstige Leasingrate, wenn die Hausbank der Leasinggesellschaft ein Förderdarlehen der Rentenbank erhält. Mit diesem Darlehen refinanziert die Hausbank wiederum die Leasinggesellschaft. Die sehr guten Konditionen gibt sie dabei weiter.
Bei den Förderdarlehen der Rentenbank gibt es aber noch etwas zu berücksichtigen. Die Darlehen können Beihilfen im Sinne der EU-Kommission enthalten. Dabei wird als Beihilfewert der Zinsvorteil berücksichtigt, den das Unternehmen durch das Förderdarlehen erhält. Ob ein Darlehen eine Beihilfe enthält, steht im Konditionenrundschreiben der Rentenbank sowie im Darlehensrechner im Internet. Enthält ein Darlehen Beihilfen, muss der Unternehmer eine Beihilfeerklärung bzw. Kumulierungserklärung ausfüllen und die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Grundsätzlich stellt die Rentenbank aber auch immer beihilfefreie Darlehen zur Verfügung, die einen etwas höheren Sollzinssatz haben.
prozesstechnik-online.de/dei0814400
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