Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät vom Gebrauch von Haarglättungsmitteln ab, die Formaldehyd in teilweise hohen Konzentrationen enthalten. Aufgefallen waren den Überwachungsbehörden Mittel, die freies Formaldehyd in Konzentrationen von 1,7 bis 1,8 % enthielten. In der EU ist Formaldehyd für die Anwendung in Haarglättungsmitteln nicht zugelassen. Offenbar beziehen Anwender aber Produkte aus dem Ausland, ohne zu wissen, dass diese ihrer Gesundheit schaden können.
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