Seit dem 29. November 1999 ist die neue Richtlinie 97/23/EG der Europäischen Union und des Rates in Kraft. Darin wird die Auslegung und die Herstellung von Druckbehältern festgelegt. Mit diesem Regelwerk werden außerdem die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Druckbehältern innerhalb der EU harmonisiert. Je nach Druck und Volumen fallen Druckbehälter in unterschiedliche Kategorien.
Die üblicherweise in der Nahrungsmittelindustrie eingesetzten Transportcontainer mit einem Volumen von ca. 200 l bis 1000 l und einem Betriebsüberdruck von 1 bis 2 bar fallen in die Kategorie III des Diagramms 2 im Anhang II. Darüber hinaus müssen die Container mit dem CE-Zeichen ausgestattet sein. Derzeit gibt es noch eine Übergangszeit, in der auch die bisher im Einsatz befindlichen Container uneingeschränkt weiterbetrieben werden dürfen. Diese gilt bis zum 28. Mai 2002. Ab diesem Datum ist die Beachtung der neuen EU-Richtlinie zwingende Vorschrift.
Als große Unbekannte steht leider zur Zeit noch die Ungewissheit im Raum, was
mit den heute bereits im Einsatz befindlichen Containern nach dem 29. Mai 2002 geschieht und was
mit den Containern geschieht, die in der Zeit zwischen dem 29. November 1999 und dem 29. Mai 2002 hergestellt und in Verkehr gebracht werden, wenn diese noch nicht nach den neuen Richtlinien gefertigt wurden.
Hierzu ist es derzeit noch nicht möglich, eine verbindliche Antwort von europäischer Seite oder von Seiten der zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu erhalten.
Eine Möglichkeit könnte sein, dass die Container zurückgestuft werden und nur noch mit einem Betriebsüberdruck von max. 0,5 bar betrieben werden dürfen. Damit würden sie nicht mehr unter die Vorschriften der neuen Richtlinie fallen, aber auch nicht mehr ihren ursprünglichen Zweck erfüllen. Aber dies ist derzeit alles noch spekulativ.
Die neue Richtlinie bringt für die Betreiber von Containern zahlreiche Vorteile:
größere Sicherheit beim Arbeiten mit den Containern,
eine Anmeldung für das Inverkehrbringen der Container ist in Deutschland nicht erforderlich,
da die Richtlinie für alle Staaten der EU gültig ist, gibt es beim grenz-überschreitenden Transport von Produkten in Containern, die mit Druck beaufschlagt sind, keine Rechtsunsicherheit mehr.
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