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Kunststoffe in Kontakt mit Lebensmitteln

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Kunststoffe in Kontakt mit Lebensmitteln

Die Verordnung (EG) 1935/2004 ist die Rahmenverordnung, die Anforderungen für alle Werkstoffe in Kontakt mit Lebensmitteln beschreibt. Basierend auf Artikel 5 dieser Verordnung ist die VO (EU) 10/2011 eine Einzelmaßnahme für die Gruppe der Kunststoffe. Wichtig für den Maschinen- und Apparatebau sowie für Hersteller und Abfüller von Lebensmitteln und Getränken ist es zu wissen, dass die Verordnung auch für produktberührende Kunststoffteile gilt, die in lebensmittelverarbeitenden Maschinen eingesetzt werden. Die Verordnungen sind jedoch inhaltlich umfangreich und manchmal nicht einfach zu verstehen.

Ferdinand Schwabe, Berater und autorisierter 3-A-Inspektor sowie EHEDG-Hygienic-Design-Trainer, bietet Schulungen zum Thema an. Das nächste Kompaktseminar findet am Donnerstag, 26. Februar 2015, im Hotel Fuchsen in Kirchheim unter Teck statt. Die Schulung behandelt die wichtigen Inhalte der nachfolgenden Verordnungen:
  • EU-Verordnung Rahmenverordnung 1935/2004 für Werkstoffe in Kontakt mit Lebensmitteln
  • EU-Kunststoffverordnung 10/2011
  • GMP-Verordnung 2023/2006
  • Empfehlungen BfR XXI und BfR XV für Elastomerwerkstoffe
  • US-amerikanische Verordnungen
  • notwendige Inhalte von Konformitätserklärungen nach VO (EU) 10/2011
Veranstaltungsdauer: 10:00 bis 16:00 Uhr. Das Mittagessen sowie gedruckte Unterlagen sind im Veranstaltungspreis von 620 Euro enthalten. Anmeldungen unter fs@hygienicdesign.biz.
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