Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen, Druckbehältern und explosionsgefährdeten Anlagen müssen sich zum Jahreswechsel auf Änderungen einstellen. Mit einer Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum 29. Dezember 2009 verlagert sich die Verantwortung für erstmalige und wiederkehrende Prüfungen noch stärker auf den Betreiber. Nach der Inbetriebnahme einer überwachungsbedürftigen Anlage sind Betreiber verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten die Prüffristen der Anlage und der Anlagenteile auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Die Fristen sind von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie der Dekra zu bestätigen. Dekra bietet eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen zum Download im Internet an:
Änderungen der BetrSichV zum 29.12.2009
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