Seit 8. August sind neue Vorschriften beim Transport von Lebensmitteln in Kraft. So dürfen künftig granulat- und pulverförmige Lebensmittel ebenso wie heute bereits flüssige Lebensmittel nicht mehr im Wechsel mit anderen Stoffen transportiert werden. Es müssen Transportbehälter zum Einsatz kommen, die den Kriterien der Lebensmitteltransportbehälterver-ordnung entsprechen. Alle Lebensmittelbetriebe und Transportunternehmen sind zur Durchführung betrieblicher Eigenkontrollen verpflichtet. Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) e.V. hin. Nach dem neuen Lebensmittelhygienerecht sind alle Fachverbände aufgerufen, branchenspezifische Leitlinien zu erarbeiten. Der BGL hat gemeinsam mit der Transfrigoroute Deutschland (TD) e.V. Leitlinien für seine Mitgliedsunternehmen erarbeitet, die nach Zustimmung der zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.
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