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Proben- und Mustermanagement ausgliedern

Dienstleistung
Proben- und Mustermanagement ausgliedern

Richtig verpackte Proben und Muster gelten in der chemischen Industrie als Visitenkarte des versendenden Unternehmens. Damit diese Proben und Muster ohne Komplikationen beim Kunden ankommen, bietet die SGS ein weltweites Proben- und Mustermanagement unter dem Namen Destpack an.

Neben der richtigen Lagerung, bereitet die korrekte Verpackung und Etikettierung der Proben/Muster vielen Herstellern und Händlern von chemischen Produkten Probleme. Eine verzögerte Proben- und Musterankunft beim Kunden oder ihr unansehnliches Äußeres können zu einer Gefährdung oder gar zu einem Verlust des angestrebten Auftrags führen. Um dieser Gefährdung entgegenzutreten, verfügt das Dienstleistungsunternehmen über geschultes Personal, das nach internationalen Richtlinien (IMDG, ADR, RIF, ICAO, IATA) die Proben und Muster verpackt und etikettiert. Nur eine genaue Einhaltung dieser Richtlinien garantiert einen Transport, z. B. per Flugzeug und somit die Auslieferung an Kunden auf dem ganzen Globus.
Von großer Bedeutung ist die Wahl der richtigen Einzel- und Umverpackung. Wird der Inhaltsstoff der Probe z. B. als ein Gefahrgut deklariert, so gelten besondere UN-Standards. Damit der Inhalt der Verpackung zusätzlich geschützt wird, werden spezielle Innen- und Zwischenverpackungen verwendet, die absorbierende und stoß-/bruchsichere Eigenschaften haben. Da alle Beteiligten der Transportkette über den richtigen Umgang informiert sein müssen, werden mehrsprachige Sicherheitsetiketten und Sturzindikatoren angebracht. Um die Verpackung gleichzeitig als Kommunikationsmedium zu nutzen, können auf Wunsch Werbeaufkleber aufgebracht werden.
Vor der Übergabe der Probe bzw. des Musters an den Frachtführer werden von dem anbietenden Dienstleister die notwendigen Dokumente wie z.B. Frachtbrief, IATA Shipper’s Declaration, ADR Tremcard, CMR-note, Sicherheitsdatenblatt (gemäß Vorlage), erstellt. Die Shipper’s Declaration ist für viele Kunden die wichtigste Erklärung. Sie erklärt, dass alle Proben/Muster entsprechend der einschlägigen Gefahrgutvorschriften ordnungsgemäß klassifiziert, verpackt, markiert und etikettiert sind. Sollte auf dem Transport doch mal etwas schief laufen, so tritt das Unternehmen als Unterzeichner dieser Erklärung in die Verantwortung und nicht der Kunde.
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