Sechs als besonders gefährlich geltende Stoffe benötigen erstmals gemäß der Chemikalienverordnung Reach eine extra Zulassung. Unternehmen, die diese Stoffe herstellen, importieren oder verwenden, sollten sorgfältig prüfen, ob sie diese Stoffe ersetzen können, sagen die Experten von Dekra. Denn die Zulassung ist zeitintensiv und teuer.
Ohne Zulassung dürfen diese Stoffe nicht mehr hergestellt, gehandelt oder verwendet werden. Diese sechs Stoffe sind:
Moschusxylol, MDA, Hexabromcyclododecan, Bis(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP). Die Antragsfristen enden in den Jahren 2013 und 2014. Diese Zeiträume gelten als nicht üppig bemessen. Die Kosten, um einen kompletten Zulassungsantrag zu erarbeiten, liegen nach Meinung von Fachleuten im sechsstelligen Euro-Bereich. In dem Zulassungsantrag muss das Unternehmen nachweisen, dass die von dem Stoff ausgehenden Risiken in der konkreten Verwendung durch technische Maßnahmen angemessen kontrolliert werden. Gelingt das nicht, so muss in einer sozioökonomischen Analyse belegt werden, dass der gesellschaftliche Gesamtnutzen die Risiken deutlich übersteigt. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Stoff nicht ersetzt werden kann. Unternehmen, die beabsichtigen einen Antrag auf Zulassung zu erstellen, sollten sich fachkundige Hilfe holen, rät Dekra. Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat bereits gezeigt, dass sie bei den so genannten besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) sehr strenge Maßstäbe anlegt.
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