Startseite » Chemie »

Schnelltest für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel

Chemie
Schnelltest für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel

Der Schnelltest Quickstick zeigt innerhalb von 10 Minuten an, ob ein Lebensmittel gentechnisch veränderte Mehl- oder Maisprodukte enthält. Kostspielige Labortests benötigen für diesen Nachweis zur Zeit 24 Stunden. Die Quickstick-Teststreifen sind in der Lage, gentechnisch veränderte Wirkstoffe, sogenannte BT-Toxine, zu identifizieren, wie sie in BT-11-Mais, in BT-176-Mais oder auch in BT-176-Weizen zu finden sind.

Für den Test ist eine kleine gemahlene Probe des relevanten Saatguts oder der Pflanze erforderlich, da sich Toxine nur in den Rohstoffen, nicht aber in gekochten Nahrungsmitteln nachweisen lassen. Das Einweg-Kit besteht aus einem Teststreifen und einer Chemikalie, die mit dem Lebensmittel gemischt werden muss. Eine einzige Linie auf dem Teststreifen zeigt an, dass das Lebensmittel Toxine enthält, wie sie für gentechnisch veränderte Getreidesorten typisch sind.
Weitere Informationen dei 258
Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de