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Überwachung von gekühlten Lebensmitteln

Chemie
Überwachung von gekühlten Lebensmitteln

Gemäß der Tiefkühlverordnung Richtlinie 92/1/EWG und der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Richtlinie 93/ 43/EWG ist die Temperaturüberwachung im Lebensmittelbereich zwingend vorgeschrieben. Die Thermometer der Typenreihe Cooltherm sind für diese Anwendungsfälle gut geeignet. Die Temperaturanzeiger sind vom TÜV-Rheinland typgeprüft. Bei den Geräten handelt es sich um Zeigerthermometer mit Bimetallspirale zwischen -40 und +40 °C. Der Gehäusedurchmesser beträgt 56 mm, die Anzeigegenauigkeit +1 °C nach DIN EN 13190. Die Einbaulage der IP65-geschützten Geräte ist beliebig.

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