Gemäß der Tiefkühlverordnung Richtlinie 92/1/EWG und der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Richtlinie 93/ 43/EWG ist die Temperaturüberwachung im Lebensmittelbereich zwingend vorgeschrieben. Die Thermometer der Typenreihe Cooltherm sind für diese Anwendungsfälle gut geeignet. Die Temperaturanzeiger sind vom TÜV-Rheinland typgeprüft. Bei den Geräten handelt es sich um Zeigerthermometer mit Bimetallspirale zwischen -40 und +40 °C. Der Gehäusedurchmesser beträgt 56 mm, die Anzeigegenauigkeit +1 °C nach DIN EN 13190. Die Einbaulage der IP65-geschützten Geräte ist beliebig.
Weitere Informationen dei 261
Unsere Webinar-Empfehlung
Die Websession „Wasserstoff in der Chemie – Anlagen, Komponenten, Dienstleistungen“ (hier als Webcast abrufbar) zeigt technische Lösungen auf, die die Herstellung und Handhabung von Wasserstoff in der chemischen Industrie sicher machen und wirtschaftlich gestalten.
Ob effizienter…
Teilen: