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Wer zahlt bei Krankheit?

Geschäftlich unterwegs:
Wer zahlt bei Krankheit?

Heute ein Meeting in London, morgen eine Messe in Südafrika: In Zeiten von Globalisierung und zusammenwachsenden Märkten sind Geschäftsreisen für viele Unternehmen und ihre Arbeitnehmer Berufsalltag. Immerhin die Hälfte aller deutschen Mittelständler ist auch im Ausland vertreten. Für die reisenden Arbeitnehmer bedeutet das: wechselnde Zeit- und Klimazonen, enge Terminpläne, Erfolgsdruck und die Koordination des weiterlaufenden Tagesgeschäfts in Deutschland. Passiert dann in der Hektik ein Unfall oder geht das Gepäck verloren, ist schnelle Hilfe gefragt, wie Reiseexpertin Birgit Dreyer von der ERV (Europäische Reiseversicherung) aus Erfahrung weiß.

Redaktion: Warum sollten Dienstreisen abgesichert werden?

Dreyer: Eine kurz vor dem Abflug plötzlich auftretende Krankheit oder ein Unfall im Ausland – bei Geschäftsreisen kann mindestens ebenso viel schief gehen wie bei einer privaten Urlaubsreise. Und Stornogebühren oder die Kosten für eine Heilbehandlung vor Ort oder gar für einen Krankenrücktransport sind nicht zu unterschätzen. Deshalb unterliegen Arbeitgeber einer gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Belegschaft ( 241 Abs. 2 BGB und 618 BGB). Bei der korrekten Erfüllung dieser Pflicht bzw. der optimalen Absicherung der Mitarbeiter hilft eine Dienstreise-Versicherung.
Redaktion: Welche Leistungen übernimmt eine Dienstreise-Versicherung?
Dreyer: Eine Dienstreise-Versicherung kann in verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten abgeschlossen werden: Als Basis dient oftmals die Reisekrankenversicherung, die je nach Unternehmensgröße und spezifischen Anforderungen erweitert werden kann. Bausteine können eine Reisegepäck-, eine Storno- sowie eine Abbruchversicherung sein. Darüber hinaus wird oft eine Reiseunfallversicherung, ein Haftpflichtschutz für die Reise sowie ein sogenannter Verspätungsschutz angeboten. Dieser übernimmt z.B. die Mehrkosten der Hinreise, wenn ein deutscher Geschäftsreisender auf dem Weg in die USA aufgrund eines verspäteten Starts in München seinen Anschlussflug in London verpasst. Zusätzlich bieten manche Versicherer wie die ERV einen 24-Stunden-Notruf an. Egal, ob das Unglück in Frankreich oder in Indien passiert: Zu jeder Zeit steht telefonisch ein Ansprechpartner zur Verfügung, der beispielsweise mit einem Krankenhaus in Kontakt tritt und die Kostenübernahme klärt.
Redaktion: Wer schließt die Dienstreise-Versicherung ab?
Dreyer: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bedeutet konkret: Er muss die Risiken absichern, denen sein Mitarbeiter auf der Geschäftsreise ausgesetzt ist. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht muss er beispielsweise einen westlichen Standard bei der medizinischen Versorgung seines entsandten Mitarbeiters oder bei einem notwendigen Rücktransport gewährleisten. Außerdem haftet er unter Umständen für Schäden, die sein Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht. Und schließlich gehört auch der Schutz des Gepäcks seiner reisenden Angestellten zu seinen Fürsorgepflichten. Mit einer Dienstreise-Versicherung sichert der Arbeitgeber seine reisende Belegschaft ab und kommt damit in jeder Lage seinen gesetzlichen Fürsorgepflichten nach.
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