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Alles, was man über Ex-Schutz wissen muss

Netzwerk unterstützt Mitglieder bei der Planung verfahrenstechnischer Anlagen
Alles, was man über Ex-Schutz wissen muss

Alles, was man über Ex-Schutz wissen muss
Arbeitskreis „Elektrischer Explosionsschutz“ in der Interessensgemeinschaft Regelwerke Technik nach der 100. Sitzung
Elektrischer Explosionsschutz ist eines der zentralen Themen in der Chemie- und Pharmaindustrie. Was aber, wenn in vielen Unternehmen immer mehr speziell ausgebildete Techniker und Ingenieure fehlen, die das notwendige Know-how und Wissen mitbringen? Die Interessensgemeinschaft Regelwerke Technik kennt die Antwort.

Thomas Grein

Jedes Unternehmen, das im Ex-Bereich Instandhaltung leisten muss, braucht entweder Personal, das weiß, was es tut oder muss jemanden beauftragen, der den Richtlinien entsprechend arbeitet. Der Umfang an Vorschriften und technischen Regeln ist enorm. Unwissen birgt erhebliche technische und wirtschaftliche Risiken. Die Nichteinhaltung von Explosionsschutzvorschriften kann dramatische Unfälle mit immensen Schäden für Mensch, Umwelt und Gesundheit und hohe Folgekosten verursachen.
Die Interessensgemeinschaft Regelwerke Technik (IGR) e.V. ist ein Netzwerk aus 23 Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie, das aus den entsprechenden Fachabteilungen der Hoechst AG hervorgegangen ist und das sich dem Wissensaustausch rund um technische Regelwerke verschrieben hat. Die Interessensgemeinschaft vernetzt das Know-how der Fachexperten aus den Mitgliedsfirmen in vier Kompetenzcentern und schafft damit die Basis für ein Wissensmanagement par excellence. Das Arbeitsfeld Elektrischer Explosionsschutz, das im Kompetenzcenter Elektro-, Mess- und Regeltechnik eingebettet ist, ist nur eine von vielen Facetten. Dieser Arbeitskreis wurde schon zu Zeiten der Hoechst AG gegründet und kann nun auf über 25 Jahre Erfahrung zurückblicken. Mit der Gründung der IGR wurde er in die Organisation integriert und hat sich seitdem deutlich weiterentwickelt. Die Arbeitskreismitglieder, in der Regel amtlich anerkannte befähigte Personen für den Explosionsschutz aus Unternehmen in ganz Deutschland, treffen sich vier Mal im Jahr. Vor Kurzem fand bereits die 100. Sitzung des Arbeitskreises „Elektrischer Explosionsschutz“ statt.
Mit dem Inkrafttreten der Atex-Richtlinien in der EU sind auch die Anforderungen an das Fachwissen im nicht-elektrischen Explosionsschutz deutlich gestiegen. Gerade hierbei findet innerhalb der IGR eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Spezialisten der Elektrotechnik und Mechanik statt.
Gemeinsam stark
Die IGR unterstützt ihre Mitglieder dabei, ihre verfahrens- und energietechnischen Anlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben und instand zu halten, indem sie die betreiberorientierte und praxisnahe Umsetzung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Anforderungen durch zielgerichtete Aktivitäten erleichtert. Seminare und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch vereinfachen die konzentrierte, praxisnahe Weiterbildung. Die Ergebnisse der Facharbeit stellt der Verein seinen Mitgliedern in Form von Guidelines Technik, Prüfberichten, Warnhinweisen, Empfehlungen, Erfahrungsberichten und weiteren Arbeitsunterlagen zur Verfügung.
Mehrmals im Jahr gibt der Arbeitskreis „Elektrischer Explosionsschutz“ wichtige Warnhinweise über auffällig gewordene Geräte heraus, die den Ex-Vorschriften nicht genügen und begleitet die Rückrufaktion. Im ersten Schritt veranlasst die IGR eine Prüfung. Nach Klärung des Sachverhaltes versendet die Anwendergemeinschaft einen Warnhinweis mit konkreten Handlungsanweisungen an derzeit rund 400 Adressen der Mitgliedsfirmen und ist damit ein wichtiger Multiplikator von kritischen Informationen.
Der Arbeitskreis „Elektrischer Explosionsschutz“ behält Änderungen im technischen Regelwerk in puncto Explosionsschutz im Blick, prüft die Neuerungen und spricht bei Bedarf Empfehlungen aus. Welche Prüfungen sind z. B. nach Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, um dem Ex-Schutz zu genügen? So ist z. B. nach dem Austausch von elektrischen oder auch mechanischen Komponenten an Geräten im Ex-Bereich eine Prüfung nach § 14 Absatz 6 Betriebssicherheit erforderlich. Bei welchen Objekten oder Tätigkeiten die entsprechende Prüfung bzw. Prüftiefe erforderlich ist, diese Information liefert dem Anwender schnell und einfach die entsprechende Guideline Technik der IGR. Die Unterlagen sind eine wertvolle Hilfe bei typischen Tätigkeiten in der täglichen Praxis und reduzieren den Zeit- und Kostenaufwand erheblich. In einem Vierteljahrhundert sind mehrere Hundert dieser wertvollen Leitfäden entstanden, die nahezu alle Fragen beantworten, die sich dem Anwender im Anlagenalltag stellen.
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