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Explosionsgefahr gebannt

Sichere Sackpalettierung dank Atex-konformer Lichtschranken und Sicherheitslichtgitter
Explosionsgefahr gebannt

Vom Anbaufeld bis zum palettierten Mehlsack ist Staub bei der Verarbeitung von Getreide ein ständiger Begleiter. Den damit einhergehenden Explosionsrisiken begegnet der Schweizer Anlagenbauer Bühler u.a. mit Atex-konformen Lichtschranken und Sicherheitslichtgittern von Sick. Diese setzt Bühler in seinen Palettierern für Mehlsäcke ein. Letztere haben eine Leistung von 20 Sack pro Minute.

Adrian Schwarz

Die Bühler AG mit weltweit über 6000 Mitarbeitern ist ein Spezialist für Anlagenbau und Services zur Wandlung von nachwachsenden Rohstoffen und synthetischen Materialien in hochwertige funktionale Produkte und Wertstoffe. Das Schweizer Unternehmen bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum für die Verarbeitung von Getreide und Nahrungsmitteln, Herstellung und Veredelung von technischen Materialien und für den Druckguss.
Im Bereich der Getreideverarbeitung werden Lösungen für die komplette Wertschöpfungskette – angefangen von Schiffsentladeanlagen, vom Reinigen und Sortieren über das Mahlen, Mischen, Fördern und thermischen Behandeln bis hin zum Absacken und Palettieren – angeboten. Durch die Staubentwicklung sind die meisten Bereiche entlang der Wertschöpfungskette als explosionsgefährdet eingestuft und müssen mit entsprechenden Systemen und Geräten ausgerüstet werden. Das gilt auch für die neu entwickelten automatischen Palettierer für Mehlsäcke.
Einbaufertige Sensoren der Kategorie 3D/G
Durch den Mehlstaub ist die Anlage in die explosionsgefährdete Zone 22 eingestuft. Dies bedeutet, dass Geräte der Kategorie 3D eingesetzt werden müssen. Für diese Kategorie fordert die Richtlinie 94/9/EG, die Geräte vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Die Prüfkriterien beinhalten u. a. einen Schutz vor mechanischem Stoß bei höchster und niedrigster zulässiger Umgebungstemperatur, so dass die Schutzart und Dichtigkeit des Sensors nicht beeinträchtigt werden. Hierzu werden zwei Lösungsansätze für optoelektronische Standardsensoren angeboten: Zum einen Sensoren, bei denen der Anwender für den Schutz vor mechanischen Beschädigungen des Sensors durch konstruktive Maßnahmen sorgen muss, zum anderen einbaufertige Sensoren mit Schutzgehäusen, die dadurch die Prüfanforderungen erfüllen. Muss der mechanische Schutz durch den Maschinenanbieter oder den Anwender geleistet werden, erzeugen nicht nur die Konstruktion sondern auch die Prüfungen erhebliche Mehrkosten. Die Lichtschranken der Baureihe W27-3 Ex in einer Metallumhausung können ohne weitere mechanische Vorkehrungen eingebaut werden und erfüllen dabei uneingeschränkt die Ex-Richtlinie für Gas und Staub der Kategorie 3. Wie alle Lichtschranken der 3. Generation von Sick ist die W27-3 Ex mit einer Empfängerzeile aus 16 Elementen und zwei Sende-LEDs ausgestattet und bietet dadurch beste Detektionssicherheit in anspruchsvollem industriellen Umfeld. Neben den funktionalen Vorteilen und der Möglichkeit, die Lichtschranke ohne weitere Schutzmaßnahmen direkt einbauen zu können, un-terstreicht die Metallumhausung der W27-3 Ex auch die Hochwertigkeit des Sackpalettierers. Unterschiedliche Sackgrößen und Palettiermuster können per Steuerung eingestellt werden. Zusätzliches mechanisches Umrüsten ist nicht notwendig, dadurch bietet der Palettierer Vorteile bei der Abfüllung von häufig wechselnden Sackgrößen. Sein modulartiger Aufbau ermöglicht eine Vielzahl von Aufstellungsvarianten und einen Platz sparenden Aufbau. Säcke aus Papier, Kunststoff oder Jute und sonstige Gebinde mit einem Gewicht von 10 bis 50 kg können mit einer Leistung von bis zu 20 Säcke pro Minute bei fünf Säcken pro Lage palettiert werden.
Atex-konforme Positionserfassung und Maschinenabsicherung
Sick geht nicht nur den Weg der einbaufertigen Lösungen, sondern bietet auch äußerst kompakte Geräte für den explosionsgefährdeten Bereich an, also Sensoren, die durch einen geschützten Einbau ohne Schutzumhausung betrieben werden können. So setzt Bühler auch Zylindersensoren und Sicherheitslichtgitter in explosionsgefährdeten Bereichen des Sackpalettierers ein. Die Zylindersensoren überzeugen durch die einfache Drop-In-Montage. Das heißt: Der Sensor kann von oben in die Zylindernut eingesetzt werden und mit einer kombinierten Schlitz-Inbusschraube in der Nut fixiert werden. Die Sensoren sind durch den Einbau in der Zylindernut vor mechanischen Beschädigungen geschützt und besitzen die Schutzart IP 68.
Zur Absicherung der Maschine gegen Betreten von Personen über die Förderstrecke der Paletten kommt der Sicherheitslichtvorhang C4000 in Kombination mit Mutingsensoren zum Einsatz. Durch die Schaltfolge der Mutingsensoren kann die Anlage das Ausschleusen von Paletten sicher vom Eintreten von Personen über die Förderstrecke unterscheiden. Die Sicherheitslichtvorhänge C4000 Standard und C4000 Advanced sind für die Ex-Zonen 2 und 22 vorbereitet. Alle Anforderungen bis hin zur Stoßprüfung werden ohne weitere Schutzgehäuse erfüllt. Dadurch können die Sicherheitslichtgitter sehr einfach mit einem Atex-Paket für die Anforderungen der Ex-Richtlinie 94/9/EG aufgerüstet werden. Das hat vor allem den Vorteil, dass man je nach Maschine und Zoneneinteilung für Anwendungen in explosionsgefährdeten und nichtexplosionsgefährdeten Bereichen das gleiche Sicherheitslichtgitter verwenden kann und keine doppelte Lagerhaltung notwendig ist.
Explosionsschutzdokument für Anlagenbetreiber verbindlich
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 94/9/EG zum 30. Juni 2003 wurden die Zuständigkeiten für den Explosionsschutz zwischen Anbieter und Anwender neu geregelt. Ein wichtiger Punkt ist hier folgende, in der Richtlinie 1999/92/EG beschriebene Anweisung an den Anwender. Voraussetzung für das Betreiben einer explosionsgefährdeten Anlage ist ein Explosionsschutzdokument, welches vom Anlagenbetreiber zu erstellen ist. Der Anlagenbetreiber muss die Explosionsrisiken in seinen Anlagen selbst ermitteln und in dem Explosionsschutzdokument festhalten.
Entsprechend der ermittelten Explosionsrisiken ist die Anlage mit Systemen und Geräten auszurüsten, die für die jeweilige Zone zugelassenen sind. Mit einer Übergangszeit bis zum 30. Juni 2006 muss dies auch auf bestehende Anlagen angewendet werden. Für den Anbieter gilt: Der Hersteller ist verantwortlich, dass das Gerät den technischen Anforderungen gemäß der Richtlinie 94/9/EG sowie den relevanten Normen entspricht. Ist also eine bestehende Anlage mit Sensorik, die der aktuellen Schutzkategorie entspricht, auszurüsten oder soll die Anlage um zusätzliche Sensorik nachgerüstet werden, bieten die einbaufertigen Sensoren einen deutlichen Nutzen für den Anwender.
dei 427

Atex-Leitlinien EU
C4000 Standard und C4000 Advanced
Sackpalettierer von Bühler
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