Startseite » Chemie » Anlagen (Chemie) »

Komplizierte Regeln für gefährliche Stoffe

Schnell auf CLP-Verordnung vorbereiten
Komplizierte Regeln für gefährliche Stoffe

Komplizierte Regeln für gefährliche Stoffe
Unternehmen bleiben nur noch wenige Monate, um der neuen CLP-Verordnung nachzukommen, die die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen regelt. Vor allem der Mittelstand darf die Anforderungen an die Notifizierung, die bis zum 3. Januar 2011 erfolgen muss, nicht unterschätzen.

Aktuell sind in Bezug auf die CLP-Verordnung zwei Daten wichtig: Ab dem 1. Dezember 2010 müssen Stoffe gemäß CLP gekennzeichnet werden. Weniger bekannt ist die Notifizierpflicht: Bis zum 3. Januar 2011 müssen alle Unternehmen in der EU ihre nach Reach registrierpflichtigen Stoffe und gefährliche Stoffe in Gemischen dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Dies gilt unabhängig von der hergestellten oder importierten Menge.

„Vor allem Mittelständler – besonders Importeure – die über keine eigene Fachabteilung verfügen, können durch die komplexen Anforderungen Probleme bekommen“, sagt Dr. Gesa Köberle, Leiterin des Bereichs Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Dekra Industrial. „Die eigene Einstufung von Stoffen ist mit erheblichem Aufwand verbunden und verlangt ein hohes Maß an Fachkenntnis.“
Einstufungskriterien
Die Notifizierung der CLP-Einstufung lehnt sich an die EU-Chemikalienverordnung Reach an; so werden 2010 registrierpflichtige Stoffe bereits mit der CLP-Einstufung registriert. Es gibt verschiedene Neuerungen bei den Einstufungskriterien: So sind beispielsweise die Regeln zur Einstufung eines Stoffes als „giftig“ verschärft worden und es gibt einige neue Gefährlichkeitsmerkmale, z.B. metallkorrosiv. Die Meldung an das Verzeichnis der ECHA kann über verschiedene Tools erfolgen. Dabei werden umfangreiche Daten abgefragt: die Identität des Stoffes einschließlich seiner Verunreinigungen und die Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP, die Datengrundlage der Beurteilung sowie spezifische Konzentrationsgrenzwerte. Dekra-Experten unterstützen Unternehmen bei der CLP-Einstufung und Notifizierung und beraten rund um die Chemikalienverordnung Reach.
Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de