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Gilt auch für Gefahrstoffschränke

Regelmäßige Wartung sorgt nachhaltig für Sicherheit
Gilt auch für Gefahrstoffschränke

Sicherheitstechnische Produkte wie etwa Schränke zur Gefahrstofflagerung, Abzüge oder Gefahrstoffarbeitsplätze müssen regelmäßig geprüft werden. Ihre uneingeschränkte Funktion muss jederzeit gewährleistet sein. Der Gefahrstoffspezialist Asecos hat nicht nur eine umfangreiche Produktpalette an Gefahrstoffschränken im Portfolio, sondern bietet dem Anwender darüber hinaus ein komplettes Service- und Wartungspaket an.

Der Autor: Sven Sievers Bereichsleiter Produktmanagement, Asecos

Ob Verfahrenstechniker, Ingenieur, Laborant oder TA – Mitarbeiter in chemisch-pharmazeutischen Betrieben gehen in der Regel mit gefährlichen Stoffen um. Ein feuerwiderstandsfähiger Sicherheitsschrank kann die Mitarbeiter vor der Entstehung oder Ausbreitung von Bränden schützen. Wie? Wenn die gefährlichen Stoffe, die jeweils zum Einsatz kommen, gesetzeskonform darin gelagert werden. Während der Arbeit mit diesen Chemikalien wiederum schützt der Gefahrstoffarbeitsplatz, beispielsweise indem dieser die entstehenden gesundheitsschädlichen Dämpfe sofort ableitet. Doch mit der Anschaffung der passenden Sicherheitsausstattung ist es für den Arbeitgeber noch nicht getan. Die Technik muss regelmäßig geprüft und instandgehalten werden. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer nicht sachgemäß handelt, dem können nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes und der Garantie im Schadensfall drohen, sondern auch der Ausschluss der Unternehmer-Haftungsbegrenzung.
Was steht im Gesetz?
Die Prüfungen an Sicherheitstechnik wie Gefahrstoffschränken oder -abzügen dürfen nur „befähigte Personen“ vornehmen. Laut der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 ist dies eine Person, „die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt“. In diesem Sinne befähigte Personen können bei Bedarf direkt bei den Herstellern der Sicherheitstechnik beauftragt werden. Asecos, führender Hersteller von Sicherheitsschränken, weiß um die grundlegende Bedeutung eines langfristigen Sicherheitskonzeptes in Betrieben. Er hält ein Team vor, das speziell für die Instandhaltung der Sicherheitsschränke, Gefahrstoffarbeitsplätze und Umluftfilteraufsätze geschult ist. Qualifikation jedes Teammitglieds sind sowohl eine Ausbildung zur Elektrofachkraft und zum Gefahrstoffbeauftragten als auch die Ausbildung nach den Sicherheits-Certificat-Contraktoren (SCC). Regelmäßige Nachschulungen sind dabei Pflicht. Der Service-Techniker muss jedes Detail eines Sicherheitsschranks oder Gefahrstoffarbeitsplatzes kennen und immer auf dem neuesten Stand der Technik sein , um vor Ort bei den sehr unterschiedlichen Kunden die beste Lösung parat zu haben.
Sicherheitstechnische Überprüfung
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, hier TRGS 526 und GI/GUV-I 850-0, empfehlen, die Prüfung von Sicherheitsschränken für entzündbare Flüssigkeiten im Abstand von maximal einem Jahr vorzunehmen. Für Abzüge ist das jährliche Prüfintervall – laut TRGS 526 Anhang 4 und 7 – sogar verpflichtend.
Das Vorgehen bei der Wartung ist standardmäßig festgelegt. Beispielsweise wird bei der Prüfung von Sicherheitsschränken für entzündbare Flüssigkeiten zunächst anhand einer Sichtkontrolle auf allgemeine Beschädigungen des gesamten Schranks untersucht und auf eventuelle Korrosion von Auffangwannen, Lagerebenen und Auszügen geachtet. Der Techniker kontrolliert, ob die Ausrichtung des Schranks und die Spaltmaße der Türen exakt den Vorschriften entsprechen. Die sogenannte Funktionsprüfung beinhaltet die ordnungsgemäße Türschließung. Was sich banal anhört, ist für die Schutzleistung besonders wichtig, da nicht vollständig geschlossene Türen das Eindringen von Hitze begünstigen. Untersucht werden alle Sicherheitsaspekte und Brandschutzfunktionen, etwa ob die für den Brandschutz notwendigen Dichtungen vollzählig vorhanden und intakt sind. Ist der Schrank technisch belüftet, wird außerdem eine lüftungstechnische Prüfung durchgeführt: Durch Abluftmessungen wird ermittelt, ob der Schrank das vorgeschriebene Abluftvolumen erreicht. Bei Sicherheitsschränken, die ohne technische Belüftung bereit stehen, beurteilen die Servicetechniker die Einhaltung der dann notwendigen Explosionsschutz-Zonen. Während der Rechtssicherheitskontrolle wird unter anderem in Augenschein genommen, ob die korrekten Kennzeichnungen vorhanden sind oder auch ob das Auffangvolumen der vorgeschriebenen Bodenauffangwanne für das Lagervolumen ausreicht. Der Asecos-Service-techniker vergewissert sich bei allen Einrichtungen der Funktionstüchtigkeit und behebt auftretende Fehlfunktionen im Rahmen der Überprüfung. Häufig benötigte Ersatzteile hat der Techniker immer dabei. Abschließend dokumentiert er die durchgeführten Arbeiten anhand eines Prüfprotokolls, sodass der Betrieb im Schadensfall abgesichert ist.
Mietlösung inklusive Service
Im vergangenen Jahr hat Asecos sein Konzept zur Miete von Sicherheitsschränken vorgestellt. Gerade kleinere Betriebe und solche mit älteren, reparaturintensiven Schränken profitieren von der Mietmöglichkeit. Die jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfungen der Sicherheitsschränke sowie der Filterwechsel beim zugehörigen Umluftfilteraufsatz sind im Paket enthalten. Anschaffung oder Ersatz sowie die Wartung der Sicherheitsschränke sind so keine große Einmalbelastung mehr. Da der Betrieb die gemieteten Sicherheitsschränke nach einer gewissen Zeit ersetzen kann, ist er stets auf dem neusten Stand der Technik in Sachen Sicherheit.
prozesstechnik-online.de/cav1213437
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