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Keine Montage ohne die richtige Ausbildung

Inhalt und Auswirkungen der EN 1591-4
Keine Montage ohne die richtige Ausbildung

Wer eine geschraubte Flanschverbindung demontieren und wieder montieren will, braucht dazu eine entsprechende Ausbildung. So will es die EN 1591-4. Im Folgenden sollen die grundlegenden Inhalte der Norm zusammengefasst und ihre Auswirkungen dargestellt werden.

Autoren Jörg Skoda Leiter Anwendungstechnik, IDT Industrie- und Dichtungstechnik Stefan Schulz Stellvertr. Leiter Anwendungstechnik, IDT Industrie- und Dichtungstechnik

Bewusstsein und Engagement für das Thema „Umweltschutz“ sind in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten stets gewachsen und mittlerweile ein Kernthema vieler politischer Auseinandersetzungen, Konferenzen und Gesetzgebungen weltweit. Ein wichtiger Aspekt zur Erhaltung unserer Umwelt ist die Reduzierung von sogenannten diffusen Emissionen unter anderem in chemischen und petrochemischen Industrieanlagen. So wurden zum Beispiel in Deutschland mit der Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) im Jahre 2002 und der daran anknüpfenden Richtlinie 2290 vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die dafür notwendigen politisch-technischen Standards gesetzt. Weitere Staaten in Europa werden diesem Vorbild folgen und schrittweise auch deren nationale Regelwerke anpassen. Zudem gilt es, sämtliche Industrieanlagen entsprechend dem besten, heute verfügbaren Stand der Technik zu betreiben (BVT). Dazu gehört nicht nur die Reduzierung der Emissionen, sondern ebenso die Betriebssicherheit jedes einzelnen Anlagenteils.
Geschraubte Flanschverbindungen sind somit Schlüsselfaktoren für den sicheren Betrieb druckbeanspruchter Systeme und den Schutz von Mensch und Umwelt. Um ein für Europa gleichermaßen gültiges und einheitliches Fundament zu legen, wurden von den Technischen Komitees der CEN-Mitglieder (Comité Européen de Normalisation) unter anderem Standards erarbeitet, die sowohl die Auslegung von geschraubten Flanschverbindungen als auch die Qualifizierung und Befähigung von Montagepersonal fixieren.
Den Mittelpunkt stellt dabei die EN 1591 dar. Diese wurde im Jahr 2001 (EN 1591-1:2001 – Regeln für die Auslegung von Flanschverbindungen mit runden Flanschen und Dichtung – Teil 1: Berechnungsmethode) mit dem ersten ihrer fünf Teile in die Gültigkeit verabschiedet und bildet die Plattform für die Nachweise von Festigkeit und Dichtheit einer geschraubten Flanschverbindung unter Einhaltung einer vom Gesetzgeber geforderten Leckageklasse. Die durch die Berechnungsmethode dieses Regelwerkes ermittelten Montagewerte erfordern folglich das kontrollierte Anziehen der Schrauben und somit auch den Einsatz befähigter und qualifizierter Monteure.
Inhalt der EN 1591-4
Daraus resultierend wurde nach langjähriger Arbeit im Jahr 2013 die EN 1591-4 (Regeln für die Auslegung von Flanschverbindungen mit runden Flanschen und Dichtung – Teil 4: Qualifizierung der Befähigung von Personal zur Montage von Schraubverbindungen in druckbeaufschlagten Systemen im kritischen Einsatz) in Kraft gesetzt. Sie trägt innerhalb der CEN-Mitgliedsstaaten den Status einer nationalen Norm.
Mit Weitblick auf die Verabschiedung dieses Normteils wurden bereits im Vorfeld von verschiedenen Unternehmen und Institutionen Schulungen angeboten, die inhaltlich in Anlehnung an den Normentwurf prEN 1591-4 beschrieben wurden, aber nicht annähernd die heute von der Norm geforderten Inhalte aufwiesen.
Die Befähigung, geschraubte Flanschverbindungen fachgerecht und sicher zu demontieren, montieren und anziehen zu können, kann laut Regelwerk nur durch theoretisches Wissen in Kombination mit praktischen Erfahrungen und Inhalten erlangt werden. Diese Befähigung muss schließlich durch einen Begutachter nachgewiesen und bestätigt werden.
Die Norm gibt modular aufgebaute Lehrpläne für Schulungen vor und macht konkrete Angaben über den fachlichen Inhalt. Wichtig ist, dass diese Lehrpläne nicht nur für die Schulung von Monteuren existieren, sondern ebenso für Personal, das die Monteure überwacht, z. B. die verantwortlichen Ingenieure und Techniker. Auch sie müssen ihre Fähigkeiten über ein vorgegebenes Bewertungsverfahren bestätigen lassen.
Es gibt zwar Vorgaben bezüglich der fachlichen Inhalte, aber kein einheitliches Schulungsverfahren, das die Qualität der angebotenen Schulungen vergleichbar machen würde. Des Weiteren wird klar zwischen Schulungsleiter und Begutachter unterschieden; was bedeutet, dass Schulung und Bewertung nicht durch ein und dieselbe Person durchgeführt werden können. Bei den bisher am Markt angebotenen Schulungen war es üblich, dass eine einzelne Person vorgetragen und die abschließenden Wissenstests durchgeführt hat. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der EN 1591-4 nicht mehr zulässig.
Bei der zu schulenden Personengruppe unterscheidet man ebenfalls zwischen ausgebildeten Monteuren oder Ingenieuren und sogenannten Quereinsteigern. Beschäftigten, denen die nötigen Wissensgebiete innerhalb einer Fach- oder Lehrausbildung vermittelt wurden, ist die Teilnahme an einer theoretischen Schulung freigestellt. In diesem Fall darf sofort die Bewertung durchgeführt werden. Lediglich wenn der Wissenstest nicht bestanden wird, muss eine Schulung erfolgen. Für Monteure ohne Fach- oder Lehrausbildung ist vor der Bewertung der Fähigkeiten eine anerkannte Schulung zwingend erforderlich.
Die Wahl des Schulungsortes steht dem Anbieter bzw. Betreiber frei. Entscheidend ist, dass dieser sowohl über einen adäquaten Unterrichtsraum und eine entsprechend ausgerüstete Werkstatt für die Durchführung des praktischen Schulungsteiles verfügt.
Vorgegebene Lehrinhalte
Jeder Teilnehmer muss eine Grundqualifikation nachweisen. Dieses Schulungsmodul ist das Umfangreichste innerhalb des neuen Regelwerkes und beinhaltet eine Vielzahl von Themen unterschiedlicher Wertigkeit. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Schulung stehen mehrere, fakultative Qualifikationsstufen zur Verfügung, die den Monteuren und Ingenieuren aufbauendes Wissen und Fähigkeiten in speziellen Fachgebieten vermitteln wie z. B. Wärmetauscher und Druckbehälter, Spezialflansche usw.
Ein entscheidender Aspekt ist, dass der verantwortliche Ingenieur oder Techniker ebenso alle Qualifikationsstufen erworben haben muss, wie die durch ihn zu beaufsichtigenden Schlosser und Monteure. Zusätzlich dazu stellt die EN 1591-4 an ihn weitere Anforderungen, die durch ein separates Modul zwingend nachgewiesen werden müssen. Die in der Norm als „technische Leitung“ handelnde Person, die nicht maßgeblich vor Ort mit der Demontage und Montage von Flanschverbindungen in Berührung kommt, muss nicht obligatorisch geschult und geprüft werden. Dies wird lediglich empfohlen.
Die fest vorgeschriebenen Schulungsinhalte dürfen natürlich um betreiberspezifische Gegebenheiten ergänzt werden. Die Bewertung der Schulungsmaßnahme erfolgt in zwei Schritten: aus einer theoretischen und praktischen Beurteilung durch den Begutachter.
Das Anforderungsprofil des im Regelwerk geforderten theoretischen Fragebogens untersteht dem Begutachter und kann mit dem Betreiber abgesprochen werden. Die praktische Demonstration der Demontage, Montage und des Anziehens von Schraubverbindungen ist ebenso nachzuweisen.
Abschließend erhält der Schulungsteilnehmer bei erfolgreichem Nachweis seiner Fähigkeiten ein Zertifikat mit allen relevanten und detaillierten Angaben zum Lehrinhalt, Qualifikationsstufen, Zusatzqualifikationen usw., welches fünf Jahre lang gültig ist. Voraussetzung dafür ist, dass er mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung die Arbeit mit geschraubten Flanschverbindungen nachweisen kann. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist nach erneuter Wissensbewertung möglich. Die Dokumentation der komplexen Schulungsmaßnahme wird sowohl dem Begutachter als auch dem Betreiber vorgeschrieben.
Schulungsangebot
IDT bietet in Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern Schulungen nach EN 1591-4 an. Das Schulungskonzept orientiert sich an den Lehrplänen der europäischen Norm und besteht aus Modulen mit theoretischen und praktischen Elementen. Nach positiver Bewertung der Qualifikation erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung entsprechend den Vorgaben der EN 1591-4. Die erfolgreich absolvierte Grundqualifikation ist Voraussetzung zur Teilnahme an möglichen Zusatzmodulen.
Fazit
Mit dem Inkrafttreten der EN 1591-4 wird in Europa eine Möglichkeit geboten, die Qualität der Montagearbeiten während Anlagenbauprojekten, Instandhaltungsmaßnahmen und Shut-Downs auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen und dadurch die Zahl der Umweltschäden, Unfälle und Produktionsausfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Letztlich bedarf dies aber einem Umdenken der Betreiber und deren Vertrauen in diese Norm. Die Wege dafür sind geebnet. Wie aber werden die Qualifikationen von Montagepersonal und deren praktische Arbeit in der Praxis bewertet? In den letzten Jahren wurden auf Initiative der Betreiber — mit steigender Tendenz vorrangig bei Stillständen, aber auch während laufender Anlageninstandhaltung — Kontrollen an geöffneten und gefügten Flanschverbindungen von unabhängigen Inspekteuren durchgeführt. Dies führt statistisch gesehen zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsqualität, geringeren Fehlerquoten und weniger Nacharbeiten während des Anfahrbetriebes. Dass dies ebenso die Wirksamkeit der EN 1591-4 unterstützt, steht dabei außer Frage.
prozesstechnik-online.de/cav0814443
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