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Neues beim Staubexplosionsschutz

Industriesauger als Sicherheitsrisiko
Neues beim Staubexplosionsschutz

Bei staubexplosionsgeschützten Industriesaugern und bei Saugern für brennbare Stäube ist die Normenlage in Bewegung – und aktuell etwas unübersichtlich. Was sollten bzw. müssen Hersteller und Anwender künftig beachten?

Noch bis in die 1990er-Jahre stand der Staubexplosionsschutz im Schatten des Gasexplosionsschutzes, obwohl es immer mehr Staub- als Gasexplosionen gab. Diese Gewichtung hat sich spätestens in den 1990er-Jahren mit der Atex-Richtlinie geändert. Doch das Gefährdungsbewusstsein für Staubexplosionen kann nach wie vor nicht überall und bei jedem Mitarbeiter im Betrieb vorausgesetzt werden – auch wenn das Personal natürlich, so wie die Atex-Betreiberrichtlinie es fordert, für solche Risiken sensibilisiert sein sollte.

Zu den risikomindernden Maßnahmen gehört es in solchen Fällen, den explosionsfähigen Staub direkt an der Entstehungsstelle abzusaugen. Darüber hinaus muss die Produktionsumgebung sauber gehalten werden, damit der aufgewirbelte Staub nicht zur Explosionsursache wird. Hier sind somit Industriesauger gefragt, und zwar solche in staubexplosionsgeschützter Ausführung. Diese Industriesauger müssen von Grund auf für diese Aufgabe konstruiert sein, denn in ihnen kommt es zwangsläufig zu einer Ansammlung von Staub und damit zu einem potenziellen Brandrisiko.

In der Tat waren Brände und Explosionen mit Industriesaugern und Entstaubern nicht unüblich. Aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften schon vor vielen Jahren die Industriesauger der Bauart 1 (B1) definiert, die für die Aufnahme brennbarer Stäube geeignet sind. Die technischen Anforderungen an diese Sauger sind später in die DIN EN 60335-2-69 („Industriesauger für gesundheitsgefährdende Stäube und brennbare Stäube“) eingeflossen.

Diese Norm ist im späteren Verlauf an
die Anforderungen der Atex-Richtlinie 94/9/EG bzw. heute 2014/34/EU angepasst worden. Im Anhang CC der
EN 60335-2-69 sind besondere Anforderungen für die Aufnahme brennbarer Stäube und den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 22 beschrieben.

Mit dieser Normenlage sind die Hersteller von staubexplosionsgeschützten Industriesaugern und auch die Prüfinstitute sehr gut zurechtgekommen. Insbesondere wurde die stärkere Berücksichtigung des Staubexplosionsschutzes als richtig und angemessen bewertet, und die Instrumentarien wie z. B. die Zoneneinteilung (Staub-Ex-Zonen 20, 21 und 22) und die vereinheitlichte Ex-Schutz-Kennzeichnung haben sich als praxisgerecht bewährt.

Aktuelle Normenlage

Aktuell verändert sich die Normenlage. Aus dem Anhang CC der EN 60335-2-69 ist ein neues Normprojekt mit der Nummer 62784 entstanden, das hauptsächlich vom deutschen nationalen Arbeitskreis DKE 511.14 und vom internationalen zuständigen Arbeitskreis SC61J erarbeitet wurde und den Anhang CC ersetzt. Diese Norm wurde inzwischen mit Unterstützung der internationalen Arbeitskreise SC61J und TC31 auf IEC-Ebene als IEC und EN 62784 veröffentlicht, sie ist seit 2017 gültig und soll unter der Atex-Richtlinie harmonisiert werden.

Die Gremien, die diese Norm erarbeitet haben, hielten es für erforderlich, die Inhalte „ihrer“ Norm von der DIN EN 60335-2-69 abzukoppeln. Der Grund liegt im Normengerüst bzw. in der Beziehung der Normen zueinander. Denn die DIN EN 60335-2-69 ist eine Produktnorm, die unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert ist. Die
IEC/EN 62784 hingegen gehört nicht unter die Maschinenrichtlinie, sondern ist der Atex-Richtlinie 2014/34/EU zugeordnet, auch wenn viele grundlegende Anforderungen aus dem Anhang CC der DIN EN 60335-2-69 übernommen wurden. Somit schafft diese Norm hier nun klarere Verhältnisse.

Neues Normungsvorhaben

Klarheit wird auch ein weiteres Normenvorhaben schaffen: eine Revision der
DIN EN 60335-2-69, die explizit auch dieRegelung zum B1-Industriesauger trifft, d. h. zu einem Industriesauger, der zwar brennbare Stäube aufsaugen kann, aber nicht für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet ist. Dieser Saugertyp wird in dem revidierten Normenvorschlag als Appliance for Combustible Dust (ACD), auf Deutsch „Gerät für brennbaren Staub“, bezeichnet. In diesem Zug soll die Norm auch so erweitert werden, dass sie technische Vorgaben zu Nassabscheidern macht. Dieses Vorhaben ist durchaus sinnvoll, weil Nassabscheider häufig eingesetzt werden, um explosionsfähiges oder brennbares Sauggut unschädlich zu machen.

Wettbewerb in der Normungsarbeit

Außerdem gibt es ein weiteres aktuelles Normenvorhaben bei den Ex-Industriesaugern durch ein weiteres Vorhaben. Der europäische CEN-Arbeitskreis „CEN/TC 305 WG2“ erarbeitet zurzeit eine Produktnorm (C-Norm) mit der Nummer 17348 für Industriesauger in gas- und staubexplosionsgefährdeten Bereichen. Dabei setzt er andere Schwerpunkte als der Arbeitskreis SC61J,
der wie beschrieben die C-Norm IEC/ EN 62784 entwickelt. Dieser Arbeitskreis erarbeitet eine Produktnorm auf Basis des elektrischen Explosionsschutzes mit einer eigenen Zündschutzart entwickelt, während der Arbeitskreis CEN/TC 305 WG2 den Schwerpunkt beim nichtelektrischen Explosionsschutz setzt.

Das bedeutet: Gemäß EN 17348 würden Industriesauger künftig als Ex-Baugruppe angesehen. Die Hersteller von Industriesaugern und Entstaubern werden dann die nicht elektrischen Komponenten im Hinblick auf den nicht elektrischen Explosionsschutz beurteilen. Die elektrischen Komponenten müssten eine Baumusterprüfbescheinigung nach Atex-Richtlinie 2014/34/EU besitzen, wenn sie der Gerätekategorie 1 oder 2 angehören. In diesem Fall muss bei der erforderlichen Beurteilung der Gesamtheit der Maschine für die elektrischen Bestandteile kein erneutes Baumusterverfahren nach Atex-Richtlinie durchgeführt werden, wenn diese in ihrem vorgeschriebenen Anwendungsbereich verwendet werden und im Zusammenspiel kein neues Zündquellenrisiko resultiert.

Nicht abgeschlossener Prozess

Die hier beschriebene Normungsarbeit ist aktuell ein noch nicht abgeschlossener Prozess, der sich aus der Arbeit und Abstimmung der jeweiligen nationalen Arbeitskreise zusammensetzt. Das Ergebnis – eine neue oder revidierte Norm – wird durch die Europäische Kommission ausführlich geprüft. Erst dann erfolgen die Harmonisierung unter einer EU-Richtlinie und das Inkrafttreten.

Ruwac engagiert sich seit Jahrzehnten in der Normungsarbeit und auch in den nationalen und internationalen Arbeitskreisen für die oben genannten Normen – um das Hersteller-Know-how einzubringen und auf neue normative Anforderungen bestmöglich vorbereitet zu sein.

Ruwac Industriesauger GmbH, Melle


Autor: Gerald Scheffels

Fachjournalist


Zusammengefasst:   Der Stand der Dinge

Die Atex-Herstellerrichtlinie 2014/34/EU und die Maschinenrichtlinie setzen die Standards. Für die Umsetzung der Atex-Betreiberrichtlinie ist in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) maßgeblich. Drei Normen werden künftig für Staub-Ex-Sauger relevant sein. Die erste steht vor einer Revision, die zweite ist seit 2017 in Kraft und die dritte ist noch nicht ratifiziert:

  • DIN EN 60335-2-69, „Industriesauger für gesundheitsgefährdende Stäube und brennbare Stäube (ACD)“; harmonisiert unter der Maschinenrichtlinie
  • DIN EN 62784 „Industriesauger für gesundheitsgefährdende Stäube, für brennbare Stäube und Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 22“; harmonisiert unter der Atex-Richtlinie
  • DIN EN 17348 „Industriesauger für brennbare Stäube und Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1,2,2 1 und 22“; harmonisiert unter der Atex-Richtlinie.
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