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Sicherer Schutz bei Umfüllarbeiten

Umgang mit Gefahrstoffen
Sicherer Schutz bei Umfüllarbeiten

Im Rahmen von Arbeitsprozessen in petrochemischen Anlagen und Betrieben der chemischen Industrie gehören Umfüllarbeiten von Gefahrstoffen zum Alltag. Beim Umfüllen oder Verladen von End- oder Zwischenprodukten kann für das Personal eine Gefährdung durch bekannte und teilweise unbekannte Gefahrstoffe entstehen.

Der Umgang mit verschiedenen, zumeist bekannten Gefahrstoffen ist eine alltägliche Anforderung an die Mitarbeiter von chemischen und petrochemischen Anlagen. Es gibt zahlreiche manuelle und automatisierte Arbeitsprozesse, bei denen es notwendig ist, unterschiedliche Chemikalien und Substanzen von Behältern, Tanks und Transportwagen über Rohrleitungen in andere Behältnisse umzufüllen. Diese Tätigkeiten dauern in der Regel nur 10 bis 30 min und finden an einem vorgegebenen Ort mit fester Infrastruktur statt. Je häufiger diese Routinetätigkeiten durchgeführt werden, desto mehr spielen Arbeitsplatzergonomie und eine geringe körperliche Belastung für die Arbeiter eine maßgebliche Rolle.

In jedem Fall ist der Anlagenbetreiber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze mit einer potenziellen Gefährdung durch Gefahrstoffe sowie der Auswahl der entsprechenden Schutzmaßnahmen verpflichtet. Toxische Substanzen wie Ammoniak oder Benzol können über die Atemwege oder die Haut in den menschlichen Organismus gelangen. Karzinogene Stoffe können bereits in niedriger Konzentration krebserregend oder Erbgut verändernde Wirkungen haben. Abhängig von der Konzentration eines Stoffes haben manche Substanzen einen unmittelbaren, mitunter tödlichen, Einfluss auf den Menschen.
Hilfe bei der Auswahl
Zusätzlich zum eigentlichen vom Gefahrstoff ausgehenden Risiko besteht eine Gefährdung durch physiologische und mechanische Einflussfaktoren. Ein erhöhter Atemwiderstand oder Hitzebelastung durch einen Chemikalienschutzanzug können den menschlichen Organismus zusätzlich beeinträchtigen. Die Gefahrstoffdatenbank Dräger Voice bietet einen Überblick über relevante Stoffeigenschaften und Produktempfehlungen, um die Auswahl von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen zu vereinfachen.
Den betrieblichen Arbeitsschutz regeln im europäischen Raum die Richtlinien EU-Richtlinie 89/655/EWG, 89/654/EWG, 90/394/EWG und 89/391/EWG. Darüber hinaus werden in Deutschland über berufsgenossenschaftliche Regeln und Vorgaben (BGR/BGV) Tragezeitenbegrenzungen und in der BGR 190 maximal zulässige Arbeitsplatzgrenzwerte beschrieben. Die Auswahl und der Einsatz von Atemschutzgeräten wird über die Richtlinie EN 529 geregelt. Die Qualitätsanforderungen an eine Atemluftversorgung wird in der Richtlinie EN 12021 beschrieben.
Kriterien für Schutzausrüstung
Die Auswahl eines geeigneten Atem- und Körperschutzes gegen Gefahrstoffe und zu erwartende Konzentrationen erfolgt auf der Basis sogenannter Schutzfaktoren. Dieser berechnet sich aus der maximal zu erwartenden Schadstoffkonzentration gemäß Gefährdungsbeurteilung dividiert durch den maximal zulässigen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), international auch Permissible Exposure Limit (PEL) des Schadstoffs. Sofern umluftunabhängiger Atemschutz zum Einsatz kommen soll, ist die benötigte Atemluftmenge entscheidend bei der Auslegung der Atemluftversorgung. Soll ein bestehendes Ringleitungsnetz als Atemluftquelle verwendet werden, muss sichergestellt sein, dass die benötigte Luftmenge zu jeder Zeit zur Verfügung steht. Bei einer moderaten Arbeitsbelastung sind etwa 40 l pro Person und Minute vorzusehen. Die Atemluftqualität ist ein weiterer entscheidender Faktor bei der Beurteilung einer Atemluftquelle. Die gemäß EN 12021 vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen müssen eingehalten werden. Werden Arbeitsluftleitungen hauptsächlich für die Lieferung von Prozessluft genutzt, ist der Einsatz einer Filtereinheit zur Reinigung möglich, um Atemluft zur Verfügung zu stellen.
Umfüllen in der Praxis
Exemplarisch sollen hier ein typisches Szenario und die Auswahl der passenden PSA dargestellt werden: Bei Umfüllarbeiten sind ein bis zwei Mitarbeiter im Kurzzeiteinsatz. Die verarbeiteten Gefahrstoffe werden kontrolliert von einem Behälter in einen anderen überführt. In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung und den ermittelten Schutzfaktoren anhand der Gefahrstoffkonzentration ist der Einsatz eines Gebläsefiltergerätes mit Haube möglich. Bis hin zu einem benötigten zugeteilten Schutzfaktor (APF) von 100 (in Deutschland) ist der Einsatz eines Gebläsefiltergerätes mit einem losen Kopfstück möglich. Ein solches Gerät bietet einen hohen Tragekomfort und hat gemäß BGR 190 keine Tragezeitenbegrenzung, sofern das Gesamtgewicht des konfigurierten Systems unter 3 kg liegt. Möglich wäre deshalb hier der Einsatz des Gebläsefiltergeräts Dräger X-plore 8500. Es verfügt über eine IP 65-Schutzklassifizierung, einen um 360° drehbaren Schlauchanschluss sowie eine integrierte Filtersättigungsanzeige. Die langen X-plore-8000-Hauben bieten die höchstmögliche Schutzklasse, insbesondere in Kombination mit einem Schutzanzug durch den doppellagigen Latz. Das wiederverwendbare Material besitzt einen erhöhten Chemikalienschutz.
Zusätzlich wird der Einsatz eines leichten Schutzanzuges vom Typ 3 empfohlen, da es zu Spritzern kommen kann. Der Spritzschutzanzug Protec Plus TF ist ein einteiliger Overall mit flüssigkeitsdicht verschweißten Nähten. Er bietet Schutz gegen viele konzentrierte anorganische Säuren und Laugen und ein breites Spektrum anorganischer Chemikalien in flüssiger Form. Er ist zertifiziert als wartungsfreier Einwegspritzschutzanzug Typ 3,4,5, antistatisch geprüft gemäß EN 1149–1 und verfügt über Handschuhe sowie PVC-Sicherheitsstiefel.

Björn Anderssohn
Anwendungsspezialist PSA,Dräger
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