Seit dem 31.12.2005 gelten neue Anforderungen für den Explosionsschutz, die in der EU-Richtlinie 1999/92/EG (Atex 137) festgeschrieben sind und in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt werden. Atex 137 sieht u.a. vor, dass der Betreiber die individuellen Risiken in Bezug auf den Staubexplosionsschutz genau untersuchen muss. Er muss darlegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, und die Zoneneinteilung in den staubexplosionsgefährdeten Bereichen definieren.
All dies wird in einem Explosionsschutzdokument niedergelegt. Als Hersteller von Anlagen zur Staubabsaugung und -filtration hat Donaldson umfassende und branchenübergreifende Erfahrung in der Anwendung der Atex-Richtlinien. Das breite Know-how in Sachen Staubexplosionsschutz stellt Donaldson jetzt auch in der Beratung zur Verfügung. Der Anwender kann die Atex-Beratung nutzen, um die Effizienz seiner Entstaubungsanlage prüfen zu lassen.
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