Arbeitssituationen in engen Räumen sind viel häufiger, als man gemeinhin vermuten würde. Eine detaillierte Definition ist der DGUV-Regel 113-004 zu entnehmen, aufgeführt werden hier als wesentliche Faktoren neben der räumlichen Enge insbesondere Belastungen und Gefährdungen beispielsweise durch
- einen nur geringen Luftaustausch,
- Stoffe, Gemische und Verunreinigungen sowie
- Gefahrstoffe in der Umgebungsluft.
Das Arbeiten in engen Räumen birgt zahlreiche Risiken. Gefahren wie beispielweise Sauerstoffmangel, toxische Atmosphären sowie große Höhen stellen fordernde Arbeitsbedingungen dar. Gerade in chemischen Anlagen und Chemparks kommen oft zusätzliche Gefahren durch potenziell explosive Atmosphären hinzu. Ein weiterer Gefahrenfaktor sind oft begrenzte Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten.
Im Inneren eines engen Raumes können verschiedene atmosphärische Gefahren lauern, beispielweise hervorgerufen durch:
- gesundheitsgefährdende Schadstoffe
(Gase, Dämpfe, Rauch, Staub, Dunst) - biologische Gefahrenstoffe
- Sauerstoffmangel/-verdrängung und Hitze
- hohe Flüssigkeitsstände
Zu den relevanten physischen Gefahren zählen insbesondere ein möglicher Absturz sowie herabfallende Gegenstände – sowohl während des Zugangs, während der Arbeit im Inneren enger Räume als auch im möglichen Rettungsfall. Neben Schutzhelm, Augen-, Atem- und Gehörschutzlösungen
ist somit insbesondere eine hochwertige Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vonnöten. 3M bietet alles aus einer Hand: Neben Beratung und PSAgA umfasst das Angebot diverse Trainings zum Arbeiten in und dem möglichen Retten aus engen Räumen.
Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Das Durchführen einer lückenlosen und professionellen Gefährdungsbeurteilung sowie das Festlegen daraus resultierender Schutzmaßnahmen ist vor dem Beginn der Arbeiten zwingend vorgeschrieben. Die DGUV-Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“ beschreibt in ihrer aktualisierten Version aus Februar 2019 detailliert die Vorgehensweise in den Abschnitten 3 bis 7. Daraus folgend ergibt sich ein vierstufiger Prozess:
- Planen und Genehmigen, inklusive der individuellen Gefährdungsbeurteilung, und Erstellen eines maßgeschneiderten Trainingskonzeptes
- Sicherer Zugang
- Sicheres Arbeiten im Inneren
- Rettung
Risikostufe individuell festlegen
Ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist es, den betreffenden Raum in eine der drei Risikostufen – niedriges, mittleres oder hohes Risiko – einzuordnen. Das jeweilige Risiko ergibt sich aus den zu erwartenden physischen und atmosphärischen Gefahren. Basierend darauf sind anschließend technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen, die ein sicheres Arbeiten im engen Raum gewährleisten. In einem Erlaubnisschein werden diese Maßnahmen dokumentiert. Neben der Beschreibung der Arbeit zählen dazu ebenfalls die Verantwortlichkeiten sowie ein individueller Notfallplan.
Trainingsmaßnahmen
Das Festlegen von Trainingsmaßnahmen stellt ebenfalls einen elementaren Teil jeder Planung dar. So bietet 3M neben PSAgA auch zertifizierte Trainings an – zentral im hochmodernen Trainingscenter in Hamburg sowie auch vor Ort beim Unternehmen mit komplett ausgestatteten, mobilen Trainingseinheiten (Mobile Trainings Unit – MTU). Die Trainings gibt es für alle drei Risikostufen sowie als Rettungstraining. Teilnehmer erhalten bei Erfolg ein entsprechendes Zertifikat mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr.
Sicheren Zugang gewährleisten
Aus der Art des Zugangs, ob mit oder ohne Einstiegshilfe, sowie der Art des Behältertyps ergibt sich die Auswahl der geeigneten PSAgA sowie deren Anschlagmöglichkeiten und letztlich der notwendigen Rettungsgeräte. Darüber hinaus ist für den Zugang und das Arbeiten gerade in chemischen Anlagen häufig eine tragbare Gasmesstechnik von großer Bedeutung. Die kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft dient der Prüfung von Sauerstoff- oder Gefahrstoffkonzentrationen, die sich stetig während der Arbeiten im Inneren verändern können.
Schon bei der Grundplanung sollten Chemieunternehmen darauf Wert legen, dass die eingesetzten Geräte optimal aufeinander abgestimmt sind und im Zusammenspiel miteinander alle Anforderungen erfüllen. Besonders in großen Unternehmen oder Chemparks sollte eine zuverlässige Kompatibilität sichergestellt sein – insbesondere auch abteilungsübergreifend, von der PSA der Mitarbeiter in der Produktion etwa bis zur Ausrüstung der Werkfeuerwehr. Die logische, systemische Zusammenstellung zugelassener Geräte und Einrichtung trägt erheblich dazu bei, einen hohen Schutz und im Notfall eine effektive Rettung zu ermöglichen.
Rettungsplan für den Notfall
Die vierte Stufe schließlich bildet ein ebenfalls individuell erstellter Rettungsplan für die jeweilige chemische Produktionsstätte. Die Selbstrettung sowie die Rettung ohne Einstieg sollten dabei immer Vorrang haben. Das Equipment des Rettungsteams umfasst die PSAgA plus Rettungsgerät sowie einen umgebungsluftunabhängigen Atemschutz, um auf alle Gefahren vorbereitet zu sein.
Fazit
Das Arbeiten in engen Räumen ist nicht nur körperlich fordernd, es birgt auch unterschiedlichste Risiken, ob atmosphärische oder physische Gefahren. Um den Vorgaben der DGUV-Regel 113-004 zu entsprechen, haben Chemieunternehmen eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und daraus entsprechende Lösungen sowie Konzepte für Zugang, Arbeiten im Inneren und Rettung abzuleiten. Eine sorgfältige Planung und eine hochwertige Ausrüstung bis hin zur PSAgA kann Leben retten. Ebenso wichtig ist und bleibt der Faktor Mensch: Jeder einzelne Mitarbeiter, der in engen Räumen tätig ist, muss umfassend für die möglichen Gefahren sensibilisiert und regelmäßig trainiert werden – damit es möglichst gar nicht erst zu einem Notfall kommt.
3M Deutschland GmbH, Neuss
Autor: Rainer Luckau
Sicherheitstechniker, Senior Application Engineer –
Fall Protection,
3M Deutschland