Wenn Gebäude, Einrichtungen und Vorräte durch Feuer oder Sturm Schaden nehmen, greift die Sachversicherung. Der Versicherungsnehmer wähnt sich gut geschützt – doch viele größere Schäden sind von Unterversicherung betroffen, so die Erfahrung von Nico Emde, Leiter Sach-/Industrie bei der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe, Deutschlands ältestem Industrieversicherungsmakler. „Die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme liegt oft 5 bis 25 % niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen“, so der Versicherungsexperte.
Im Schadenfall bedeutet dieser Umstand, dass die Versicherung den Schaden nur anteilig erstattet, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert. „Bei einer Differenz von 25 % kann das schmerzhafte Folgen haben“, so Emde. „Aber von vielen Unternehmen wird diese Gefahr unterschätzt.“
Wie aber kommt es zur Unterversicherung? Oft wird bereits von Beginn an eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt. Darüber hinaus passiert es, dass neue Investitionen der Versicherung oder dem Makler nicht oder nicht richtig gemeldet werden. So kommt es vor, dass bei gebraucht gekauften Maschinen der Kaufpreis als Versicherungswert angegeben wird. „Das ist aber falsch“, warnt Emde, „es muss der aktuelle Neuwert versichert sein, denn im Fall eines Totalschadens soll die Versicherung die Summe für eine Neuanschaffung zur Verfügung stellen.“ Das Gleiche gilt für rabattiert gekaufte oder geleaste Güter. Auch in diesem Fall muss der volle Neuwert zur Berechnung der Versicherungssumme zum Tragen kommen.
Um das Risiko der Unterversicherung zu minimieren, lassen sich mit den Versicherern bestimmte Vereinbarungen treffen. Bei der sogenannten Höherhaftung wird auf die ermittelte Versicherungssumme ein Aufschlag um einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart. So wird im Schadenfall eine Unterversicherung bis zu diesem Prozentanteil vermieden. Bei einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung und erstattet den Schaden bis zum Neuwert. „Wer auf der sicheren Seite sein will, dem empfehlen wir die Erstellung eines Wertgutachtens seiner Gebäude und Güter durch unabhängige Sachverständige“, sagt Emde. „Anschließend folgt die Überprüfung und Anpassung der ermittelten Summen in den Versicherungsverträgen.“
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