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TÜV Nord schließt Lücke im Regelwerk

Sicherheitsabstände bei der Prüfung von Druckgeräten
TÜV Nord schließt Lücke im Regelwerk

TÜV Nord schließt Lücke im Regelwerk
Sicherheitsabstände bei der Prüfung von Druckgeräten – TÜV Nord schließt Lücke im Regelwerk
Druckgeräte müssen laut Gesetzgeber auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden, bevor und während sie betrieben werden. Zwar sind im Gesetz Schutzmaßnahmen für die Prüfung vorgeschrieben, diese werden aber nicht näher spezifiziert. TÜV Nord legt nun ein Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände sowie weitere Schutzmaßnahmen fest und schließt damit die vorhandene Lücke im Regelwerk.

Druckgeräte sind geschlossene Behälter, deren Druck im Inneren vom Umgebungsdruck abweicht. Dazu zählen Dampfkessel, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sowie druckhaltende Ausrüstungsteile. Da diese Geräte unter hohem Druck stehen, ist ihr Betrieb mit erheblichen Gefahren verbunden. Um sicherzustellen, dass die Druckgeräte einwandfrei funktionieren, verlangt der Gesetzgeber, dass sie vor und während des Betriebs geprüft werden (ProdSG Abs.1, §2, Nr. 30; BetrSichV). Dabei werden die Geräte mit erhöhtem Druck belastet, woraus sich eine Situation mit gesteigertem Gefährdungspotential für die an der Prüfung beteiligten Personen ergibt. „Aufgrund des erhöhten Prüfdrucks können sich Anlageteile wie Verschraubungen, Flansche oder Stopfen lösen, die dann wie Geschosse durch die Luft fliegen. Explodiert ein Druckgerät, kann sogar allein die Druckwelle zu ernsthaften Verletzungen führen“, erklärt Robert Wernicke von TÜV Nord. Das Prüfen von überwachungsbedürftigen Anlagen wird in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 erläutert. In diesen werden jedoch keine konkreten Sicherheitsabstände für die Prüfer vorgeschrieben.

„Die Vorgaben der Regelwerke bei der Prüfung von Druckgeräten sind äußerst dürftig. Es gibt keine verbindlichen Regelungen für Sicherheitsabstände oder andere Schutzmaßnahmen“, kritisiert Wernicke. „Als zugelassene Überwachungsstelle sehen wir uns daher in der Pflicht, hier konkrete Angaben zu machen.“ Entsprechend legt TÜV Nord folgende Schutzmaßnahmen für die Prüfung von Druckgeräten fest:
  • 1. Handlungsanleitung für die Prüfung von Druckgeräten bereitstellen
  • 2. Gefahren vor Ort analysieren
  • 3. Sicherheitsabstände nach TÜV Nord-Berechnungsverfahren
  • definieren
  • 4. Gefahrenbereiche festlegen, die nicht betreten werden dürfen
  • 5. Ggf. Schutzbarrikaden errichten
  • Neues Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände
  • Ansatzpunkte für die Berechnung von Sicherheitsabständen bei Druckprüfungen finden sich in internationalen Regelwerken. Wendet man diese unterschiedlichen Berechnungsverfahren für die gleiche Gefahrensituation an, kommt man jedoch zu stark abweichenden Ergebnissen. TÜV Nord hat nun ein neues Berechnungsverfahren geschaffen, das die existierenden internationalen Methoden integriert. Die Sicherheitsabstände werden jetzt einheitlich berechnet; abhängig vom Prüfdruck, der Expansionsenergie und der Explosionsauswirkung. Zu beachten ist, dass etwa 35 % der gespeicherten Energie in die Geschosswirkung beim Versagen von Anlagenteilen gehen können. Unter Berücksichtigung eines vom Sicherheitsbedürfnis abhängigen Skalierungsfaktors sowie von Festlegungen des US-amerikanischen Institutes der Hersteller von Explosivstoffen lässt sich der erforderliche Sicherheitsabstand konkret berechnen.
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