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Wirklich kein Problem?

Atex für nicht elektrische Geräte und Komponenten
Wirklich kein Problem?

Wirklich kein Problem?
Seit Juni 2003 ist die Atex 95 definitiv umzusetzen. Doch noch heute ist die Verunsicherung relativ groß, welche Maßnahmen tatsächlich zu ergreifen sind. QS Zürich bietet Schulungen mit dem Ziel an, das Erstellen der richtlinienkonformen Dokumentation durch den Hersteller in Eigenverantwortung zu gewährleisten.

Bei den nicht elektrischen Betriebsmitteln hat der Gesetzgeber gegenüber den elektrischen Betriebsmitteln, für die beim Einsatz in Ex-Zone 0 oder 1 eine Baumusterprüfung nach Anhang III und ein Qualitätssicherunssystem nach Anhang IV resp. VII nachgewiesen werden muss, eine vermeintliche Erleichterung gestattet. Hersteller nicht elektrischer Geräte und Komponenten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Ex-Zone 1 vorgesehen werden, haben gemäß Atex die Anforderungen an die Gerätekategorie 2 zu erfüllen. Dafür sieht die Atex 95 die Anwendung des Anhangs VIII (Interne Fertigungskontrolle) vor. Dieser fordert lediglich, die Dokumentation für das entsprechende Produkt bei einer benannten Stelle zu hinterlegen. Die QS Zürich, eine benannte Stelle für die Zertifizierung von Atex-Produkten, stellt immer wieder fest, dass die Interpretation der Anforderungen nach eigenem Gutdünken ausgelegt und, nicht selten, auf die leichte Schulter genommen wird. Der Hersteller handelt zwar durchaus korrekt, wenn er sein Produkt in eigener Verantwortung plant, herstellt, in den Verkehr bringt, eine entsprechende Konformitätserklärung ausstellt und seine Dokumentation bei einer benannten Stelle hinterlegt. Häufig sind die hinterlegten Dokumente jedoch nicht vollständig und entsprechen damit nicht den Anforderungen der Richtlinie RL94/9/EG.

Mit harmonisierten Normen
Die Atex 95 empfiehlt ausdrücklich, dass zum Nachweis der Konformität auf der Basis der Richtlinie, harmonisierte Normen anzuwenden sind. Im Falle von nicht elektrischen Betriebsmitteln ist dies die CEN-Normenreihe EN 13463. Sie umfasst – ähnlich den EN- (IEC-) Normen für elektrische Betriebsmittel – Einzelnormen für so genannte Zündschutzarten. Die Grundnorm der CEN EN 13463–1 und zwei weitere, für die Anwendung der erwähnten Zündschutzarten, sind mittlerweile harmonisiert. Sie nehmen direkt Bezug auf Anhang II der Atex-Richtlinie und stellen bei deren Anwendung sicher, dass die „Allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen“ eingehalten werden. Auf Ausnahmen und Ausschlüsse wird im Anhang der Normen erschöpfend hingewiesen.
Leider ist die Einhaltung der Normen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht ganz einfach zu bewerkstelligen – insbesondere dann, wenn durch entsprechende normenkonforme Messungen, beispielsweise solcher zur Ermittlung der maximalen Oberflächentemperatur, die Einhaltung einer bestimmten Temperaturklasse nachgewiesen werden muss. Solche Messprotokolle erfordern, nebst einem normengerechten Aufbau des Messprotokolls, kalibrierte Messmittel, die durch die Anwendung und Aufrechterhaltung eines Qualitätssicherungssystems regelmäßig überprüft werden. Genau hier liegt der Knackpunkt für die Geräte und Komponenten der Gerätekategorien 2 und 3. Es wird ausdrücklich verlangt, dass die Übereinstimmung mit harmonisierten Normen jederzeit vollumfänglich nachweisbar ist.
Was ist zu tun?
Der Hersteller von nicht elektrischen Geräten und Komponenten der Gerätekategorien 2 und 3, und analog für die Gerätekategorien 22 und 23 (staub-explosionsgefährdete Geräte und Komponenten) ist verpflichtet, die Normenreihe EN 13463 im Detail zu kennen, sie anzuwenden und den Nachweis der Einhaltung lückenlos zu dokumentieren. Tatsächlich – und hier trügt der Schein – darf der Hersteller keineswegs eine Erleichterung der Atex-Richtlinie erwarten. Er muss in alleiniger Verantwortung sicherstellen, dass er die Anforderungen der Richtlinie RL94/9/EG jederzeit erfüllt und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Übereinstimmung mit jedem einzelnen Normpunkt der Normenreihe zweifelsfrei dokumentiert und hinterlegt ist.
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