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ZÜS: Betreiber haben die Wahl

Prüfmonopol
ZÜS: Betreiber haben die Wahl

Abfüllanlagen, Druckbehälter, elektrotechnische Anlagen, Kühlaggregate und Lagertanks für Kohlensäure, die Liste der überwachungsbedürftigen Anlagen in der Nahrungsmittelindustrie ist lang. Bislang sind die wiederkehrenden Prüfungen an den genannten Anlagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur den Technischen Überwachungsvereinen vorbehalten. Ende des Jahres fällt das Prüfmonopol und andere Prüforganisationen wie Dekra können als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wiederkehrende Prüfungen durchführen.

Dipl.-Ing. Rüdiger Klaas

Die Liberalisierung des Prüfmarktes wird in Deutschland in zwei Schritten umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2006 können die Zugelassenen Überwachungsstellen alle neuen Anlagen prüfen, die nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und damit mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht wurden. Ab dem 1. Januar 2008 gilt die Liberalisierung auch für wiederkehrende Prüfungen bereits bestehender Anlagen, sogenannter Altanlagen. Den gesetzlichen Rahmen für die Definition der überwachungsbedürftigen Anlagen geben das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die BetrSichV vor. Das GPSG regelt die Errichtung und den Betrieb der überwachungsbedürftigen Anlagen, die einem gewerblichen Zweck dienen und deren Betrieb eine potenzielle Gefahr für Beschäftigte darstellt. Die Betriebssicherheitsverordnung beschreibt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln, deren Benutzung bei der Arbeit und die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Verordnung ist vor dem Hintergrund entstanden, Anlagenbetreiber mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Als überwachungsbedürftige Anlagen gelten:
  • Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten
  • Anlagen zur Abwasserbehandlung
  • Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten
  • Dampfkessel- und Druckbehälteranlagen (Kompressoren)
  • Elektrotechnische Einrichtungen oder Einrichtungen zur Stromversorgung
Die mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung einhergehende Eigenverantwortung hat zu einem deutlich erhöhten Aufwand vor allem für Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen geführt. Besonders die ordnungsgemäße Beurteilung der Gefährdungspotenziale und das umfangreiche Explosionsschutzdokument sind oft nur mit Unterstützung von Dienstleistern zu bewerkstelligen.
Intelligente Prüfverfahren
Zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung wurden von den Prüfdienstleistern intelligente Prüfverfahren wie Risk-Based Inspection (RBI) und Reliability Centered Maintenance (RCM) entwickelt. Beide Methoden basieren auf Schwachstellenanalysen. RBI ist für die Analyse von statischen Ausrüstungen (Behälter, Tanks, Rohrleitungen) und RCM für rotierende Ausrüstungen (Pumpen, Kompressoren, elektrische Anlagen, Mess- und Regeltechnik sowie Bauten (Betonbau, Stahlbau) vorgesehen. RBI wird heute schon zur Flexibilisierung der Prüffristen eingesetzt. Dabei werden interne Prüfungen durch intelligente Methoden bei einem geplanten Anlagenstillstand durchgeführt und dann nur noch die absolut notwendigen Prüfungen realisiert. Das kann zur Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit führen. RCM ist ein Instrument zur Optimierung des Ersatzteilmanagements für die benötigten Ausrüstungen. Damit wird eine zeitnahe Bereitstellung der Ersatzteile und letztlich eine höhere Anlagenverfügbarkeit möglich. Zusätzlich verbessern beide Methoden unabhängig voneinander die Sicherheit der Anlage.
Bewertung der Anlagen
Der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls eine sicherheitstechnische Bewertung der dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zu erstellen. Das Explosionsschutzdokument fasst zudem die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung (Schutzmaßnahmen/Zoneneinteilung) für explosionsgefährdete Bereiche zusammen. Anlagen mit einem geringen Gefährdungspotenzial dürfen laut der Technischen Richtlinie Betriebssicherheit 1203 von befähigten Personen überprüft werden, die mit hohem Gefährdungspotenzial sind ausschließlich von Zugelassenen Überwachungsstellen zu prüfen. Die Definition als befähigte Personen entspricht der Qualifikation eines Sachkundigen gemäß §32 Druckbehälterverordnung nach bisheriger Lesart. Anlagen, die bislang der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen unterlagen, mussten alle drei Jahre durch Fachkräfte überprüft werden. Das Prüfintervall konnte verlängert werden, wenn die entsprechende Anlage unter ständiger Aufsicht eines Ingenieurs stand. Die BetrSichV verlangt nun ein verbindliches Prüfintervall von drei Jahren. Dabei sind sowohl der elektrische als auch der mechanische Explosionsschutz zu beachten.
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dei: Welchen Hintergrund hat die Liberalisierung des Prüfmarktes?
Dr. Pelka: Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik des freien Wettbewerbes, der in Deutschland bei Industrieprüfdienstleistungen aufgrund der Gesetze nicht gegeben war. Mit dem Produktgerätesicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung wird diese Liberalisierung seit Anfang 2006 schrittweise umgesetzt. Zum Jahresende fällt dann das Prüfmonopol der Technischen Überwachungsvereine für überwachungsbedürftige Anlagen vollständig.
dei: Erfüllt Dekra die Voraussetzungen einer zugelassenen Prüfstelle?
Dr. Pelka: Dekra ist seit Anfang 2006 in allen Bundesländern als Zugelassene Überwachungsstelle für alle überwachungsbedürftigen Anlagen anerkannt. Wir prüfen bereits in größerem Umfang Aufzüge, Druckgeräte, explosionsgefährdete Anlagen und Tanks, die mit einem CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden, also sogenannte Neuanlagen. Ab 1. Januar 2008 bieten wir dann auch wiederkehrende Prüfungen für alle Anlagen an.
dei: Wie viele überwachungsbedürftige Anlagen gibt es in Deutschland?
Dr. Pelka: Wir schätzen in Deutschland das Marktvolumen bei Industrieprüfleistungen insgesamt auf etwa eine Milliarde Euro. Das Umsatzvolumen bei überwachungsbedürftigen Anlagen macht etwa 200 bis 250 Millionen Euro aus. Zahlen für die chemische Industrie oder die Nahrungsmittelindustrie sind noch nicht erhoben, stellen aber aufgrund der typischerweise eingesetzten Produktionsmittel einen vergleichsweise großen Anteil im Bereich Druckgeräte und Ex-Schutz.
dei: Warum werden die Kunden in Zukunft die Dienstleistungen von Dekra in Anspruch nehmen?
Dr. Pelka: Eine Monopolsituation schafft aus sich heraus immer einen Anteil von unzufriedenen Kunden. Wichtiger ist aber: Unternehmen möchten Leistungen transparent vergleichen können. Aus Gesprächen weiß ich, dass viele Anlagenbetreiber beim Monopolisten das Gefühl haben, Antragsteller und nicht Kunde zu sein. Zudem arbeiten wir intensiv an intelligenten Prüfmethoden, die dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial nahekommen und sich nicht an festen Intervallen orientieren.
dei: Welche Ziele haben Sie sich im neuen liberalisierten Prüfmarkt gesetzt?
Dr. Pelka: Bei periodischen Fahrzeugprüfungen haben wir nach dem Ende des Monopols den Monopolisten überholt und sind nun der Marktführer. Diese Aufbruchstimmung spüre ich jetzt auch. Sicherlich macht eine Stimmung noch keinen Markterfolg, aber auch die Fakten sprechen für einen Erfolg von Dekra. Wir haben die Substanz und die Kompetenz, um auch in diesem Bereich mittelfristig 25 bis 30 % Marktanteil zu holen.

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