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Das müssen Lebensmittelproduzenten beim Thema Hygienekleidung beachten

Ausgewählt, anprobiert und fachgerecht gepflegt
Das müssen Lebensmittelproduzenten beim Thema Hygienekleidung beachten

Nach Aussagen von Lebensmittelkontrolleuren gehört fehlende oder ungeeignete Hygienekleidung zu den häufigsten festgestellten Mängeln bei Prüfungen in lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Welche Schritte sind also in der Praxis beim Thema Hygienekleidung zu beachten?

Ganz klar: Personalhygiene benötigt ein textiles Gesamtkonzept im Unternehmen. Und das umfasst bei Lebensmittelherstellern und -verarbeitern die Bereiche Produktion, Verkauf sowie unter Umständen die Haustechnik. Überall dort können hygienische Vorgaben in der Regel nur unter Verwendung einer arbeitsplatzgerechten Hygienekleidung erfüllt werden. Dabei gilt es, neben der Anschaffung auch die regelmäßige Pflege der Schutzkleidung zu beachten.

Die Aufgabe des Betriebsinhabers ist eindeutig: Als Unternehmer muss er jederzeit die arbeitsplatzgerechte Ausstattung sowie hygienegerechte Reinigung der eingesetzten Schutzkleidung aller Beschäftigten gewährleisten. Die Beschaffenheit der Hygienekleidung oder die Häufigkeit der Wechsel gehört zu den Überwachungsschwerpunkten der Lebensmittelkontrolleure in Lebensmittelbetrieben. Hier stellten die Kontrolleure bei ihren bundesweiten Stichproben in den vergangenen Jahren bei jedem vierten aller untersuchten Betriebe Verstöße fest. Zahlen, die laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit konstant bleiben. Die weitaus größte Zahl der Beanstandungen betraf mit 52 % – wie auch schon in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement. Hier gab es bei 25 % der kontrollierten Betriebe Beanstandungen.
Schritt für Schritt zu mehr Hygiene
Wie also geht man das Thema Hygienemanagement, das unter anderem die Personalhygiene sicherstellt, erfolgreich an? „Die Erstellung eines HACCP-Konzepts zur Eigenkontrolle im Unternehmen erfolgt in mehreren Stufen. Sie richtet sich auch nach der Größe, Art und den Besonderheiten des Betriebes“, erläutert Alexander J. Neuzerling, Verkaufsleiter der Itex Gaebler-Industrie Textilpflege GmbH, einem Vertragswerk des textilen Mietdienstleisters DBL. Laut Aussagen des Experten gehört dazu die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ebenso wie die regelmäßige Überprüfung auf Einhaltung und Erfolg des HACCP-Systems. Unterstützung finden die Betriebe hier sowohl bei den Verbänden der Lebensmittelwirtschaft, bei der IHK oder externen Unternehmen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Diese bieten Beratungen an und geben umfassende Informationsmaterialien heraus.
Auch nach der Gefährdungsbeurteilung können sich die Betriebe professionelle Unterstützung holen. Beispielsweise, wenn es darum geht, die auf den individuellen Arbeitsplatz abgestimmte, normgerechte und den Anforderungen der jeweiligen, in der DIN 10524 definierten Risikoklasse entsprechende Hygienekleidung, auszuwählen. „Als textiler Mietdienstleister suchen wir auf Basis dieser Gefährdungsanalysen zusammen mit unseren Kunden die passende Kollektion aus, stehen auch beratend zur Seite“, so Neuzerling. „Schließlich listen Richtlinien wie HACCP klare Vorgaben für die Beschaffung und Pflege von Berufskleidung auf – definiert werden u. a. Gewebe, Tragekomfort, Schnitte, Verschlüsse, Taschen und Embleme.“
Einbeziehung der Mitarbeiter
Auch die Mitarbeiter sollten in den Prozess der Auswahl einbezogen werden. Ihnen muss die hygienische Berufskleidung ein hohes Maß an Tragekomfort im Arbeitsalltag bieten. Hier der Rat von Neuzerling: „Der Unternehmer sollte die Hygienekleidung vor einer endgültigen Entscheidung von Mitarbeitern testen lassen – hier ist ein Mitspracherecht empfehlenswert. Schließlich sollen sich die Beschäftigten in ihrer Kleidung jeden Tag wohlfühlen.“
Ausgewählt. Probegetragen. Und jetzt? Mit der Bereitstellung der richtigen Kleidung allein ist es noch nicht getan. Entscheidet sich der Unternehmer für den Kauf der Hygienekleidung, muss er auch für den Austausch defekter Stücke und die Ausstattung neuer Mitarbeiter sorgen. Zudem nimmt ihn der Gesetzgeber in die Pflicht, wenn es um die hygienische Aufbereitung der eingesetzten Hygienekleidung geht. Gerade hier zeigten Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis, dass die Organisation und der Nachweis einer sachgerechten Pflege bei der Wäsche durch die Mitarbeiter selbst, nur schwer zu führen ist.
Kontaminationsfrei gewaschen
Waschverfahren, die entsprechende Hygiene bieten, beruhen beispielsweise auf dem Risk Analysis and Biocontamination Control System (RABC), den Festlegungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) oder erfüllen die DIN 10524. „Diese Verfahren stellen sicher, dass die mikrobiologische Kontamination während der Wäsche vermieden bzw. ein festgelegtes Niveau nicht überschritten wird. Hier gewährleisten wir als textiler Dienstleister mit zertifizierten Waschprozessen den Lebensmittelbetrieben die nötige Sicherheit. Und liefern Nachweise über die hygienische Unbedenklichkeit der aufbereiteten Textilien“, erläutert Neuzerling. Ein wichtiger Aspekt. Denn eine klare Dokumentation des Pflegeverfahrens kann bei Störungen in der Produktion belegen, dass das Unternehmen die beschriebenen Verfahren zum vorgeschriebenen Einsatz der Hygienekleidung eingehalten hat.
Eine klare Empfehlung dazu liefert der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK). Dieser plädiert gerade in Bezug auf die Pflege von Hygienekleidung für die Zusammenarbeit mit einem textilen Mietdienstleister wie dem DBL-Verbund. Letzterer darf als momentan einziger Anbieter im Bereich des textilen Mietservices das BVLK-Siegel mit dem Zusatz „Empfohlen vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.“ tragen. Als Spezialist für die textile Ausstattung bietet dieser den lebensmittelverarbeitenden Unternehmen eine individuelle, arbeitsplatzgerechte Ausstattung und hygienische Pflege. „Zudem übernehmen wir Reparatur, Instandsetzung, Lagerung, sorgen für einen regelmäßigen Wechsel der Kleidung, inklusive Hol- und Bringservice für die Betriebe“, betont Neuzerling. All das sind Punkte, die für das Thema Hygienemanagement und Personalhygiene entscheidend sind.

Silke Vogten
Freie Journalistin

Bietet Hygienekleidung im Mietservice Vorteile?

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Beim BVLK Nachgefragt 

Frau Tittes, wie wichtig ist das Thema Berufskleidung in Betrieben, in denen Lebensmittel produziert werden?
Anja Tittes: Personen, die in diesem Bereich arbeiten, müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten; sie müssen dazu geeignete und saubere Arbeitskleidung und erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen. Dies ist wichtig, um eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch den Menschen zu verhindern. Das Tragen von Hygienekleidung gehört dabei zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Die Schutzfunktion dieser Berufskleidung muss dem jeweiligen lebensmittelhygienischen Risiko und der Art der Tätigkeit entsprechen.
Was sind die häufigsten Mängel, die Ihre Kontrolleure feststellen?
Tittes: Zum einen, dass die vorgeschriebene Hygienekleidung oder auch der Haarschutz nicht getragen wird. Außerdem gibt es Betriebe, in denen zwar Berufskleidung eingesetzt wird, diese aber nicht den Anforderungen in den hygienisch sensiblen Bereichen entspricht. Dazu gehört Oberbekleidung, die nicht bei mindestens 60 °C waschbar ist. Oder Kittel, die stark verschmutzt oder zerrissen sind. Aber auch das Tragen offener Schuhe ohne Socken ist nicht zulässig.
Wie lässt sich die dauerhafte Hygiene von Berufskleidung sichern?
Tittes: Bezogen auf die wiederverwendbare Hygienekleidung aus textilen Materialien muss zunächst sichergestellt sein, dass jeder eingesetzte Artikel industriell bearbeitet werden kann, waschbar und desinfizierbar ist. Im täglichen Geschäft heißt das für den Unternehmer: Er muss nachweisen können, dass die Hygienekleidung seiner Mitarbeiter regelmäßig gewechselt, gereinigt und wiederaufbereitet wird. Dazu sollte er auf Verlangen eine entsprechende Dokumentation vorlegen können.
Welche Vorteile bietet der Mietservice?
Tittes: Diese Dienstleister stellen sicher, dass die benutzte Hygienekleidung nach dem Stand der Technik professionell gewaschen, hygienisch aufbereitet und gelagert wird. Ein Prozess, der vom Leasinggeber auch dokumentiert wird. Gleichzeitig kann die textile Vollversorgung dazu beitragen, dass die geeignete Hygienekleidung immer in ausreichender Menge und personalisiert zur Verfügung steht – egal, ob Neubestellung oder Ersatzbedarf.
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