Für die Süßwarenindustrie ergeben sich aufgrund der Umsetzung verschiedener Richtlinien zahlreiche Änderungen im Zusatzstoffrecht. Bereits ab 15. August 2008 dürfen verschiedene Erzeugnisse, Aromen, technische Hilfsstoffe etc. – bis auf den Abbau der Vorräte – nur noch nach den neuen Vorschriften gekennzeichnet oder in Verkehr gebracht werden. Die Textsammlung „Recht der Süßwarenwirtschaft“ aus dem B. Behr’s Verlag umfasst solche aktuellen Änderungen bereits. Verantwortliche in Unternehmen der Süßwarenindustrie profitieren von einer komprimierten Zusammenstellung der wesentlichen Rechtsvorschriften in konsolidierter Fassung.
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