Seit Einführung der EU-Richtlinie 2000/63/EC ist es Nahrungsmittelproduzenten nicht mehr gestattet, für die Herstellung ihrer Produkte Cystein zu verwenden, das aus menschlichen Haaren extrahiert wurde. Beispielsweise wird diese natürliche Aminosäure als Teigzusatz für Backwaren oder als Fleischersatzgeschmacksstoff für Hühnerbrühwürfel verwendet.
Den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen trägt Ajinomoto Rechnung: Das Unternehmen bietet vollsynthetisches Cystein an. Es ist frei von Verbindungen, die aus tierischen oder menschlichen Organismen stammen und erfüllt deshalb auch die Zertifikationsanforderungen für koschere und halal-konforme Nahrungsmittel. Zudem lässt sich das vollsynthetische Cystein von Ajinomoto auch in vegetarischen Produkten einsetzen.
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