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Glanz in der Flasche

Mineralische Lebensmittelfarbstoffe geben Getränken ein individuelles und unverwechselbares Aussehen
Glanz in der Flasche

Glanz in der Flasche
Die Candurin-Perlglanzfarbstoffe sorgen für den besonderen Schimmer in der Flasche
Im stark umkämpften Getränkemarkt müssen sich alkoholfreie und alkoholische Mixgetränke, Wellness-, Beauty- oder Energy-Drinks sowie angereicherte oder aromatisierte Wässer von den Wettbewerbern abheben. Neben neuen Inhaltsstoffen und Aromen können hier auch Farbstoffe wie die Candurin-Perlglanzfarben von Merck eine große Rolle spielen. Sie bieten innovative Möglichkeiten zur visuellen Produktgestaltung.

Ralf Schweinfurth

Candurin-Perlglanzfarben sind mineralische Lebensmittelfarbstoffe, die sich durch ihren charakteristischen Perlglanz signifikant von anderen Farbstoffen im Lebensmittelbereich unterscheiden. Dieser Perlglanzeffekt beruht auf der einfachen physikalischen Kombination eines natürlichen Silikats mit den bekannten und breit verwendeten Lebensmittelfarbstoffen Titandioxid (E 171) bzw. Eisenoxid (E 172). Bei dem Silikat handelt es sich um den zugelassenen Farbträger Kaliumaluminiumsilikat (E 555), auch bekannt als Glimmer. Candurin wird von Merck nach GMP-Standards für pharmazeutische Hilfsstoffe produziert. Erhältlich sind 15 verschiedene Farben, die sich aufgrund ihrer Zusammensetzung und Effekte in vier Gruppen einteilen lassen (siehe Tabelle).
In der EU ist die Verwendung von Candurin-Perlglanzfarben im Rahmen der Zusatzstoffrichtlinie 95/2/EU und der Farbstoffrichtlinie 94/36/EU gesetzlich geregelt. Generell können bei allen Lebensmitteln, bei denen die Verwendung der Farbstoffe Titandioxid und/oder Eisenoxide zugelassen ist, auch Candurin-Perlglanzfarben bis zum Quantum satis verwendet werden. Außerhalb der EU und entsprechend assoziierten Staaten sind Candurin-Perlglanzfarben unter ähnlichen gesetzlichen Vorgaben z. B. auch in Australien, Neuseeland und Russland zugelassen. Auch in den USA ist die Verwendung von glimmerbasierten Perlglanzpigmenten für Lebensmittel gesetzlich geregelt. Hier allerdings umfasst die Zulassung derzeit nicht den Getränkebereich. Weitere nationale Zulassungen sind in Vorbereitung bzw. bereits initiiert.
Durch die Klassifizierung des Silikats (E 555) in der Richtlinie 95/2/EU als Farbträger für die Farbstoffe Titandioxid und Eisenoxid kann dessen Deklaration auf der Zutatenliste entfallen. Es sind jeweils die Farbstoffe zu deklarieren, welche in der verwendeten Candurin-Perlglanzfarbe enthalten sind (siehe Tabelle). In diesem Zusammenhang bleibt noch anzumerken, dass die Bestandteile der Candurin-Perlglanzfarben zu 100 % mineralischen Ursprungs sind. Aufgrund des Vorkommens dieser Bestandteile in der Natur selbst, kann man hierbei zu Recht von nichtsynthetischen Farbstoffen sprechen.
Permanent oder als Schneekugeleffekt
Es lassen sich generell zwei visuelle Möglichkeiten unterscheiden: Da es sich bei den Candurin-Perlglanzfarben um unlösliche Farbpigmente handelt, sedimentieren diese im Getränk naturgemäß. Je nach zugesetzter Stabilisatorenmenge bleiben die Perlglanzfarben nach dem Aufschütteln durch den Konsumenten eine gewisse Zeit in der Schwebe und rieseln dann langsam wieder nach unten. Dadurch ergibt sich ein Schneekugeleffekt.
Das physikalisch bedingte Absatzverhalten kann durch den Zusatz von geeigneten Stabilisatoren entsprechend verzögert oder auch ganz verhindert werden. In diesem Fall spricht man von einem stabilen Perlglanzeffekt. Dies funktioniert sogar bei Alkoholgehalten von bis zu 25 Vol.-%.
Um eine erfolgreiche Anwendung von Candurin-Perlglanzfarben in Getränken zu gewährleisten, sollten bei der Getränkeformulierung und der Produktion einige Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Das Getränk sollte möglichst 100%-ig transparent sein. Dadurch wird gewährleistet, dass Licht die Pigmente erreicht und von diesen wieder reflektiert werden kann und der charakteristische Perlglanzeffekt von Candurin erzeugt wird. Geringe Mengen an lichtabsorbierenden Inhaltsstoffen, wie Fruchtpulpe oder Molke, können den erwünschten Perlglanzeffekt reduzieren. Die Candurin-Einsatzkonzentration sollte etwa 0,01 bis 0,12 % betragen. Candurin-Perlglanzfarben lassen sich im Produktionsablauf sowohl problemlos in Flüssigkeiten, als auch in pulverförmigen Inhaltsstoffen suspendieren. Zur Zugabe im Produktionsprozess sind keine speziellen Geräte und Rührer notwendig. Ist eine Homogenisierung des Getränkes erforderlich, so sollte diese immer vor der Candurin-Zugabe erfolgen. Hierdurch werden eine mögliche Beschädigung und der damit verbundene Glanzverlust der Pigmente vermieden. Bei nicht oder nur gering stabilisierten Getränken kann eine Karbonisierung ohne Probleme durchgeführt werden. Bei Getränken mit einem stabilen Perlglanzeffekt kann sich der Zusatz von Kohlensäure als schwierig erweisen. Die erhöhte Viskosität der Getränke ist hier der begrenzende Faktor. Die mineralischen Candurin-Perlglanzfarben sind unbedenklich, sicher, stabil (auch unter Lichteinfluss und in sauren oder alkalischen Milieus), einfach in der Handhabung und vielseitig in der Lebensmittelproduktion einsetzbar.
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