Startseite » Food » Food Design »

Siegel zeigt Vollkornanteil an

Unterstützt Verbraucher bei einer gesunden Ernährung
Siegel zeigt Vollkornanteil an

Im vergangenen Jahr hat Goodmills Innovations auf der Hi Europe den Vollkorn-Index vorgestellt. Das Siegel zeigt auf einen Blick an, wie hoch der Vollkornanteil in der jeweiligen Backware ist. Welche Idee hinter dem Label steckt und wie Bäckereien den Service nutzen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Trotz weltweiter Expertenempfehlungen, bei Backwaren überwiegend zu Vollkornprodukten zu greifen, ist die tatsächlich konsumierte Menge in der Regel zu gering. Laut GfK Consumer Scans liegt der Anteil von Vollkornbroten im deutschen Brotkorb bei lediglich 10 %. Das ist jedoch nicht ausschließlich auf die Geschmacksvorlieben zurückzuführen: Viele Verbraucher gehen davon aus, dass sie Vollkornprodukte kaufen, wenn sie sich für dunkle Backwaren mit sichtbaren Körnern und Saaten entscheiden. In der Regel handelt es sich dabei aber um dunkel eingefärbte Mischbrote, die durch die Farbe und die Körner Vollwertigkeit suggerieren. „Richtige“ Vollkornbrote sind hingegen häufig relativ hell. Je nach Vermahlungsgrad und verwendeter Getreidesorte sind oft gar keine Kleiepartikel erkennbar.

Label für besseren Überblick
Goodmills Innovation hat es sich zum Ziel gesetzt, mehr Transparenz im Markt zu schaffen und Vollkorn insgesamt mehr in das Bewusstsein aller Verbraucher zu rücken. Dafür hat der Getreideexperte den Vollkorn-Index entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Siegel, das auf einen Blick anzeigt, wie hoch der Vollkornanteil im Produkt ist.
So funktioniert es: Unternehmen der Backbranche können den Vollkorngehalt ihrer Produkte ganz einfach mit dem Vollkornrechner – er steht im Internet unter http://vollkorn-index.de/de/Vollkorn-Index-Rechner zur Verfügung – für die jeweilige Rezeptur ermitteln. Danach kann das Label in Form einer druckfähigen Grafik heruntergeladen werden und als Teil der Verpackung, als Banderole oder für sonstige Marketingmaterialien verwendet werden. Grundsätzlich lassen sich Vollkornanteile zwischen 15 und 100 % ausloben. Der Zugang zu diesem Service ist grundsätzlich für alle Interessierten möglich, bei Großunternehmen kann eine geringe Lizenzgebühr anfallen.
„Es ist klar, dass wir mit dem Vollkorn-Index nicht den Vollkornmarkt revolutionieren. Aber wir sind uns sicher, dass es ein wichtiger Schritt ist, um den Absatz von Backwaren mit anteiligem Vollkornanteil zu steigern“, betont Michael Gusko, Geschäftsführer der Goodmills Innovation GmbH.
Kleine Menge, großer Nutzen
Ob Mischbrote, Frühstücksbrötchen, Croissants oder feines Hefegebäck – ein Vollkornanteil von 15 bis 30 % verändert den sensorischen Charakter der Produkte kaum. Deshalb können solche Produkte gerade den Speiseplan für „Vollkorn-Verweigerer“ sinnvoll bereichern. Denn laut aid-Infodienst haben Studien gezeigt, dass selbst ein kleiner Mehrverzehr von Vollkorn gesundheitlich einen großen Nutzen haben kann.

Valeska Kirchner
Freie Journalistin
Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de