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„Sicherheit und Hygiene werden per Norm eingebaut“

Udo Baitinger über den präventiven Nutzen einer reinigungsgerechten Konstruktion
„Sicherheit und Hygiene werden per Norm eingebaut“

„Sicherheit und Hygiene werden per Norm eingebaut“

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) führt Baumusterprüfungen vor dem Inverkehrbringen neuer technischer Erzeugnisse durch, um mögliche Sicherheitsmängel rechtzeitig aufzudecken. Dies schließt das Hygienic Design von Maschinen mit ein. Anlagen, die den Zertifizierungsprozess der BGN erfolgreich durchlaufen haben, sind berechtigt, das DGUV-Test-Zeichen „Hygiene geprüft“ zu führen. Was sich im Detail dahinter verbirgt, erläutert der Diplom-Wirtschaftsingenieur und BGN-Prüfer Udo Baitinger im ersten Teil eines Interviews.

Bähnisch: Zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehört der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wo sehen Sie die Grundlage für das Hygienic Design von Maschinen in der Lebensmittelindustrie, und wie fügt sich dies in das berufsgenossenschaftliche System ein?
Baitinger: Für die Berufsgenossenschaften ist es wichtig, dass sichere Produkte in die Mitgliedsbetriebe geliefert werden. Um dieses primärpräventive Ziel zu erreichen, prüft die Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung im DGUV-Test bei der BGN die Maschinen und Bauteile, insbesondere nach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Dort werden Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern und Verbrauchern angeführt. Im Anhang I sind Hygiene-Anforderungen an Nahrungsmittelmaschinen zu finden. Das bedeutet, dass hier der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als auch der Verbraucherschutz gleichermaßen im Fokus stehen.

Diplom-Wirtschaftsingenieur Udo Baitinger arbeitet seit 2001 in der BGN-Hauptverwaltung in Mannheim im Geschäftsbereich Prävention. Bild: BGN

Bähnisch: Im von Ihnen erwähnten Anhang I der Maschinenrichtlinie ist es vor allem Punkt 2.1, der die möglichen mikrobiologischen, chemischen oder physikalischen Verunreinigungen mit einbezieht. Warum sind Fragestellungen, die in Bezug zu Hygienic Design stehen, für die BGN relevant?
Baitinger: Hygienic Design zielt grundlegend darauf ab, dass eine Maschine gut reinigbar ist, damit keine Gefahrenquellen durch verbleibende Substanzen entstehen. Ist das nicht der Fall, können durch mikrobiologische und/oder chemische Ursachen sowie durch Kontaminationen oder Fremdkörper Gefährdungen entstehen. Hier denken viele zuerst an ein mögliches Risiko für das Lebensmittel und damit für den Verbraucher. Maschinen, die die Hygieneanforderungen der Maschinenrichtlinie nicht erfüllen, können aber auch eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Denken Sie hier beispielsweise an Allergien, ausgelöst durch Schimmelsporen, eine Infektion einer Schnittverletzung durch pathogene Mikroorganismen bis hin zum Umgang mit Gefahrstoffen, wie Reinigungs- und Desinfektionsmitteln – Hygienic Design ist also ganz klar auch ein Thema für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Bähnisch: Sicherheit einerseits, Hygiene anderseits – sind es nicht häufig Sicherheitsaspekte, die eine hygienische Konstruktion erschweren und welche Rolle spielen hier einschlägige Normen?
Baitinger: Die hygienegerechte Umsetzung von Sicherheitsanforderungen erfolgt immer auf Basis einer Risikobeurteilung und ist eine Herausforderung für jeden Konstrukteur. Die Anforderungen an Nahrungsmittelmaschinen werden auf europäischer Ebene in den Arbeitsgruppen des technischen Komitees CEN/TC 153 , CEN steht für Comité Européen de Normalisation, erarbeitet. Diese Normen haben prinzipiell Sicherheit und Hygiene im Blick, behandeln auch eventuelle diesbezügliche Konflikte und geben Lösungsmöglichkeiten vor.

Bähnisch: Haben Sie ein Beispiel für einen solchen Konflikt?
Baitinger: Denken wir an den Bereich der Akustik. In Bezug auf die Verringerung der Schallemissionen wäre eine komplett gekapselte Maschine von Vorteil – was andererseits aber eine leichte Zugänglichkeit zur Reinigung verhindern kann.

Bähnisch: Wie lässt sich dieser Spagat bewältigen?
Baitinger: Am Ende steht oft ein individueller Kompromiss zwischen Hygienic Design und Sicherheit. Die dann eventuell noch verbleibenden Restrisiken muss der Maschinenhersteller dem Lebensmittelproduzenten, z.B. in seiner Betriebsanleitung, mitteilen, damit dieser entsprechende Maßnahmen ergreift.

Das Interview mit Udo Baitinger hat die freie Fachjournalistin Mareike Bähnisch geführt.

Teil 2 des Interviews folgt demnächst.

Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung bei der BGN

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung im DGUV Test ist eine akkreditierte und von der Kommission der Europäischen Union notifizierte Stelle. Die Prüf- und Zertifizierungsgebiete umfassen nahezu alle Maschinen in der Nahrungs- und Genussmittelbranche (z.B. Fleisch- und Fischwirtschaft, Bäckereimaschinen, Gemüse-, Getreide-, Milch-, Tabakverarbeitung). Weiterhin Verpackungsindustrie (z.B. Aufricht-, Form-, Füll- und Verschließmaschinen) sowie Stech- und Schnittschutz (PSA).

Neben den im Interview genannten Dienstleistungen in Bezug auf Hygienic Design werden eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen angeboten, insbesondere:

– Baumusterprüfungen nach dem Produktsicherheitsgesetz und GS-Zertifizierung mit Zuerkennung des GS-Zeichens,
– Beurteilung sicherheitsgerichteter Konzepte zur Maschinensteuerung,
– Erarbeitung sicherheitstechnischer Konzepte für neue Technologien,
– Beratung und Schulung von Maschinenherstellern und Anwendern,
– Beratungen zu weiteren Aspekten, wie Ergonomie und Lärm sowie
– Durchführung von Messungen, z.B. Rauchgas, EMF.

Baumusterprüfungen von Maschinen helfen Unfälle zu verhindern und senken Kosten bei den Unternehmern. Jährlich werden über 5 Mio. Euro an Entschädigungskosten und rund 24.500 Arbeitsausfalltage durch den Einsatz geprüfter Produkte eingespart. Denn geprüfte technische Erzeugnisse haben ein 13-mal niedrigeres sicherheitstechnisches Risiko als ungeprüfte. Dies beruht auf der Tatsache, dass mehr als drei Viertel der ungeprüften technischen Arbeitsmittel schwere und mittelschwere Mängel aufweisen.

Weitere Informationen bei der DGUV

Hier geht es zu den zugehörigen Whitepaper-Dokumenten.

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