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Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Genotoxizität kann nicht ausgeschlossen werden
Ab Sommer 2022 ist Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Ab Sommer 2022 ist Titandioxid in Lebensmitteln verboten
Die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) ist ab Sommer 2022 verboten Bild: RHJ – stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 14.01.2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) erlassen. Die EU-Staaten hatten einen entsprechenden Vorschlag der Kommission im Oktober 2021 einstimmig gebilligt. Das Verbot wird nach einer sechsmonatigen Übergangszeit in Kraft treten. Titandioxid steht als Lebensmittelzuatzstoff schon länger unter Beobachtung. Es wird verwendet, um Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen. Die European Food Safety Authority (EFSA) hatte bereits im Mai 2021 ein Gutachten vorgelegt, nach dem Titandioxid bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher gilt. Dies bedeutet, dass für E171 keine zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt werden kann.

Sicherheitsbewertung der EFSA

Laut EFSA konnten Genotoxizitätsbedenken nach dem Verzehr von Titandioxidpartikeln nicht ausgeschlossen werden. Nach oraler Aufnahme ist die Resorption von Titandioxidpartikeln zwar gering, sie können sich jedoch im Körper ansammeln. Die Bewertung wurde einer strengen Methodik folgend und unter Berücksichtigung tausender Studien durchgeführt, einschließlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Daten zu Nanopartikeln. Die wissenschaftlichen Sachverständigen wendeten erstmals die Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA aus dem Jahr 2018 zur Nanotechnologie auf die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelzusatzstoffen an. Titandioxid E171 enthält höchstens 50% Partikel im Nanobereich (d. h. weniger als 100 Nanometer), denen die Verbraucher ausgesetzt sein können.

Genotoxizität bezieht sich auf die Fähigkeit einer chemischen Substanz, die DNA, also das genetische Material von Zellen, zu schädigen. Da die Genotoxizität zu karzinogenen Wirkungen führen kann, ist es unerlässlich, die potenzielle genotoxische Wirkung eines Stoffes zu bewerten, um Rückschlüsse auf seine Unbedenklichkeit ziehen zu können.

Hintergrund zu Titandioxid

Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen. Es wird als Lebensmittelfarbstoff (E171) verwendet, und wie bei allen Lebensmittelfarbstoffen besteht seine technologische Funktion darin, Lebensmittel visuell ansprechender zu machen, ansonsten farblosen Lebensmitteln Farbe zu verleihen oder Lebensmitteln ihr ursprüngliches Erscheinungsbild zurückzugeben. Titandioxid ist auch in Kosmetika, Farben und Arzneimitteln enthalten.

Die wichtigsten Lebensmittelkategorien, die zur ernährungsbedingten Exposition von E171 beitragen, sind feine Backwaren, Suppen, Brühen und Soßen (für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche) sowie Suppen, Brühen, Soßen, Salate und herzhafte Brotaufstriche (für Kinder, Erwachsene und ältere Menschen). Verarbeitete Nüsse stellen auch eine wichtige zur Exposition beitragende Lebensmittelkategorie dar.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der EFSA-Website.

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