Startseite » News (Food) »

Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht

Aktuelle Auswertung des BVL
Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht

Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht
Bei Karotten stellen Pflanzenschutzmittelrückstände in der Regel kein Problem dar Bild: Gresel – stock.adobe.com
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Untersuchungen über Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln ausgewertet. Häufig und gern verzehrte Lebensmittel wie Karotten und Äpfel sind danach nur sehr gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet. Allerdings wurden 2020 entgegen dem Trend der vorangegangenen Jahre die zulässigen Höchstgehalte etwas häufiger überschritten. Insgesamt bleibt die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen weiterhin auf niedrigem Niveau.

Für die vom BVL vorgestellte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2020“ sind von den Überwachungsbehörden der Bundesländer 18 921 Lebensmittelproben auf bis zu 1048 verschiedene Stoffe untersucht worden. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede bei der Betrachtung einzelner Erzeugnisse. Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln oder Äpfel und beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren oder Spargel weisen seit Jahren kaum oder gar keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf. Bei Lebensmitteln, von denen mindestens 100 Proben untersucht wurden, waren im Jahr 2020 die meisten Überschreitungen bei Granatäpfeln (22,9  %), tiefgefrorenen Brombeeren (13,9 %), frischen Kräutern (13,3 %) und getrockneten Bohnen (7,6 %) festgestellt worden.

Lebensmittel aus ökologischem Anbau

Die Untersuchungen von Bio-Lebensmitteln bestätigen, dass diese Produkte weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als konventionell hergestellte Ware. So wiesen zwei Drittel der Proben aus ökologischem Anbau überhaupt keine quantifizierbaren Rückstände auf, während bei konventioneller Ware dies nur in einem Drittel der Proben zutraf.

Belastung abhängig von der Herkunft

Die Belastung mit Rückständen variiert abhängig von der Herkunft der Waren. Bei Lebensmitteln aus Deutschland wurden in 2,0  % der untersuchten Proben Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte festgestellt (2019: 1,0 %), bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten wie im Vorjahr in 1,3 % der Proben. Bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten gab es Überschreitungen bei 7,8 % der untersuchten Proben (2019: 6,5 %). Der Anstieg kann verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise können wegen der Witterungsbedingungen in den Herkunftsländern verstärkt Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen.

Weiterführende Informationen


Hintergrund:   Rückstände von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittelrückstande in Lebensmitteln sind zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr darf dabei nicht gegeben sein.

Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de