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Brexit und Reach-Verordnung: Wichtige Fristen beachten!

Die Registrierung beginnt von vorn
Brexit und Reach-Verordnung: Wichtige Fristen beachten!

Brexit und Reach-Verordnung: Wichtige Fristen beachten!
Ab 28. Oktober 2021 muss ein Stoff, der nach Großbritannien eingeführt wird, nach dem neuen UK Reach registriert werden Bild: Delphotostock – stock.adobe.com

Seit dem Brexit gibt es in Großbritannien ein eigenes Chemikalienrecht. Damit sind Notifizierungen und Zulassungen von chemischen Stoffen unter EU Reach in Großbritannien nicht mehr gültig. Für Exporteure von chemischen Stoffen nach Großbritannien ist der 28. Oktober 2021 ein wichtiges Datum. Ab diesem Zeitpunkt muss ein Stoff nach dem neuen UK Reach registriert werden, wenn davon mehr als eine Tonne pro Jahr nach Großbritannien eingeführt wird. „Das gilt zumindest dann, wenn keine Downstream User Import Notification (DUIN) vorgenommen wurde“, sagt Rupert Scherer, Reach-Experte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die „DUIN“ ist das Pendant zur ehemaligen Vorregistrierung unter EU Reach, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Übergangsfristen war.

Falls sich der Empfänger der chemischen Stoffe in Großbritannien nicht selbst um die „DUIN“ und die Registrierung kümmert, muss der Exporteur bis zum 27. Oktober 2021 einen Alleinvertreter bzw. Only Representative (OR) in Großbritannien benennen, der diese Aufgabe übernimmt. „Mit unserem internationalen Netzwerk können wir Exporteure bei der Registrierung optimal unterstützen“, erklärt Rupert Scherer. Während die Niederlassung der TÜV SÜD Limited in Glasgow die Rolle als Alleinvertreter in Großbritannien übernimmt, werden die Hersteller bzw. Exporteure in Deutschland lokal von den REACH-Experten der TÜV SÜD Industrie Service GmbH betreut.

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